Düsseldorf: Kaum ist der Feuerwerksverkauf gestartet, kracht es schon an vielen Stellen

Das Ordnungsamt und die Feuerwehr weisen wiederholt darauf hin, dass Feuerwerk nur Silvester und Neujahr gezündet werden darf. Seit Montag (29.12.) dürfen Raketen und Böller verkauft werden und nicht selten werden ganze Einkaufswagen voll aus den Geschäften gefahren und mehrere Hundert Euro dafür ausgegeben. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern mit Altersbegrenzung darf nur an Kunden ab 18 Jahren und nicht an Kinder und Jugendliche erfolgen.
Während die meisten Käufer*innen ihr Feuerwerk wenigstens bis zum Silvesterabend weglegen, gibt es immer wieder Menschen, die sofort Böller zünden – sei es nun aus Ungeduld oder einfach Ignoranz. Denn „geknallt“ werden darf nur am Mittwoch, 31. Dezember 2025, und am Donnerstag, 1. Januar 2026. Menschen, die Feuerwerkskörper früher oder auch später abbrennen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Das Abbrennen von Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Seniorenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist untersagt. Das betrifft in Düsseldorf beispielsweise die Umgebung der Bilker Papierfabrik an der Fruchtstraße mit den angrenzenden Straßen (Fruchtstraße, Buysstraße, Feuerbachstraße und Mecumstraße). Dort dürfen keine Feuerwerksraketen oder ähnlich unkontrolliert aufsteigende Feuerwerkskörper gezündet werden.
Außerdem gilt erneut ein Feuerwerksverbot in der Düsseldorfer Altstadt von Mittwoch, 31. Dezember, 20 Uhr, bis Donnerstag, 1. Januar, 6 Uhr. Dort wird durch Teams von Ordnungsamt und Polizei kontrolliert und mitgeführtes Feuerwerk der Kategorie F2 (Verkauf nur an Erwachsene) eingezogen und vernichtet.

Feuerwerksverbotszone in der Düsseldorfer Innenstadt, Grafik: Stadt Düsseldorf
“Die Gefahr von Feuerwerkskörpern wird häufig unterschätzt. Es sollte allen bewusst sein, dass von einer unsachgemäßen Nutzung von Böllern, Knallfröschen oder Raketen eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht“, erklärt David von der Lieth, Leiter der Düsseldorfer Feuerwehr. “Insbesondere Personen, die Alkohol konsumiert haben, sollten auf das Abschießen von Feuerwerk verzichten.”
Die Gefahren werden durch die Statistik der vergangenen Neujahrsnächte bestätigt. Immer wieder kommt es zu Verbrennungen im Gesicht und an den Händen, Augenverletzungen und Gehörschäden. Aber auch abgerissene Finger können das Resultat sein, wenn ein Böller in der Hand explodiert.
Vom Silvesterabend 2024 bis zum frühen Morgen des neuen Jahres 2025 zum Beispiel gab es 222 Einsätze (Vorjahr: 205), in denen ein Rettungswagen angefordert wurden; 39-mal unterstützte ein Notarzt die Rettungskräfte (Vorjahr: 55). In vier Fällen verletzten sich Menschen durch Feuerwerkskörper. Auch die Brandschutzeinheiten sind zum Jahreswechsel besonders gefordert. In der Zeit von 22 Uhr am Silvesterabend 2024 bis zum Neujahrsmorgen 2025 rückten die Feuerwehrleute 147 Mal (Vorjahr: 112) zu Brandeinsätzen im Stadtgebiet aus.
Hinweise der Feuerwehr zum sachgerechten Umgang mit Feuerwerkskörpern und Raketen:
- Nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk kaufen und verwenden.
- Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen (Ausnahme sind für alle Altersklassen frei gegebene Produkte) oder alkoholisierten Menschen.
- Unbedingt vor dem Zünden die Gebrauchsanweisung lesen.
- Feuerwerkskörper und Raketen nur im Freien verwenden.
- Nach dem Anzünden der Zündschnur mindestens acht Meter Sicherheitsabstand um das Feuerwerk herum einhalten.
- Feuerwerkskörper nicht von Balkonen werfen, Raketen nicht vom Balkon aus starten.
Ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Gebäuden, Bäumen und Fahrzeugen einhalten. - Knaller nicht in Richtung von anderen Menschen werfen.
- Feuerwerk nicht bündeln oder gemeinsam anzünden; auch nicht in Dosen, Flaschen, Briefkästen oder Altpapiercontainern zünden.
- Besonders bei Kindern auf schwer entflammbare Kleidung achten, Silvester keine Kunstfaserstoffe wie etwa Fleece anziehen.
- Vermeintliche Blindgänger nicht anfassen, sie können auch noch verspätet zünden. Keinesfalls nachzünden, wegen der zu kurzen Zündschnur explodiert der Knaller möglicherweise sofort. Blindgänger mit Wasser übergießen und unbrauchbar machen, denn gerade für Kinder, die solche Kracher nicht zünden dürfen, sind sie spätestens am nächsten Tag eine große Gefahr.
- Raketen nur senkrecht starten. Keinesfalls Raketen aus der Hand starten.
- Die Flugbahn der Rakete abschätzen und die Auftreffstelle nach dem Ausbrennen beobachten.
- Nach Möglichkeit vor Silvester brennbare Gegenstände von Balkonen entfernen und Fenster schließen. Manchmal werden Raketen gezielt in geöffnete Fenster, auf Balkone oder andere brennbare Gegenstände geschossen.
- Bei Bodenfeuerwerk, wie Goldregen, die Richtung des Funkenfluges beachten – dort sollten keine brennbaren Stoffe sein.
- Bei Leuchtbatterien auf die Standsicherheit achten. Tipp: ein Brett als Unterlage verwenden.
- Spätestens am nächsten Morgen die Abfälle der Nacht von der Straße und dem Gehweg entsorgen. Auf keinen Fall die Feuerwerksreste direkt nach dem “Knallen” in der Mülltonne entsorgen, da glimmende Reste auch noch nach Stunden zu einem Brand in Müllbehältern führen können.