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Home›Düsseldorf›Düsseldorf: Stärkungspakt NRW bietet Unterstützung für Bedürftige

Düsseldorf: Stärkungspakt NRW bietet Unterstützung für Bedürftige

Von Ute Neubauer
1. Juni 2023
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Auch in Düsseldorf gibt es viele Menschen, die den Cent umdrehen müssen, ihnen soll mit dem Stärkungspakt geholfen werden, Foto: Symbolbild

Das Land Nordrhein-Westfalen hat einen Stärkungspakt aufgelegt, durch den Bürger*innen Hilfe erhalten können, wenn sie von Armut betroffen sind. In Düsseldorf gilt dies für Menschen, die

  • Bürgergeld nach dem SGB II
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
  • Finanzielle Unterstützung nach dem AsylbLG
  • Wohngeld
  • oder BaföG beziehen
  • oder Inhaber*innen des Düsselpasses
  • sowie Personen, denen nur ein geringes Einkommen vergleichbar der Sozialhilfe zur Verfügung steht

Wer sich aktuell in einer finanziell schwierigen Situation befindet, kann Unterstützung erhalten. Besondere soziale Härten und Ausgrenzung sollen so abgemildert werden. Der Förderungszeitraum für die verschiedenen Programme des Stärkungspaktes  ist vom 1. Juni bis 31. Dezember.

Austausch von Elektrogeräten

Ein Austausch von alten Elektrogräte im Haushalt gegen energiesparende Modelle ist möglich. Dies gilt für Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Wäschetrockner. Für die Inanspruchnahme muss ein Antrag im zuständigen Servicecenter für Grundsicherung gestellt werden. Dort erhält man dann einen entsprechenden Nachweis. Auch die Kosten für die Lieferung und der Anschluss der neuen Geräte können im Bedarfsfall übernommen werden. Dazu muss dieser Bedarf beispielsweise in einer Schuldnerberatungsstelle der Wohlfahrtsverbände angemeldet werden.

Unterstützungsfonds für Senior*innen

Mit dem Unterstützungsfond für Senior*innen sollen kleinere dringende Anschaffungen, Reparaturen etc. sowie Hilfen zur sozialen Teilhabe finanziert werden. So soll älteren Menschen mit geringen Einkommen, die oftmals alleinstehend sind, Teilhabe ermöglicht und der Ausgrenzung entgegengewirkt werden. Die Bedarfe können in einem “zentrum plus” im eigenen Stadtbezirk angemeldet werden.

Freier Eintritt in Schwimmbäder

Inhaber*innen des Düsselpasses können zum ermäßigten Preis in die städtischen Schwimmbäder. Durch den Stärkungspakt wird nun der kostenfreie Eintritt für Kinder unter 12 Jahren der berechtigten Personengruppen ermöglicht. Die Begleitung von einer Person gehört mit dazu. Der freie Eintritt wird direkt an der Kasse gewährt, wo ein Lichtbildausweis vorgelegt werden muss. Eine Online-Buchung ist nicht möglich.

Außerdem können kostenfreie Schwimmkurse über die Internetseite der Bädergesellschaft Düsseldorf reserviert werden. Auch dafür ist an der Kasse ein Lichtbildausweis mit dem dazugehörigen Dokument vorzulegen.

Mobilitätsprogramm Fahrräder

Um die Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu fördern, startet zum 1. Juli ein Fahrrad-Programm. Dabei sollen nicht mehr verkehrssichere Fahrrad repariert oder erneuert werden. Sollte kein Fahrrad vorhanden oder das bisherige Fahrrad zu klein geworden sein, kann auch ein neues Fahrrad zur Verfügung gestellt werden. Anträge für dieses Programm müssen im zuständigen Servicecenter Grundsicherung gestellt werden, um einen entsprechenden Nachweis zu erhalten.

Weitere Informationen und wo die Leistungen in Anspruch genommen werden können, sind hier zu finden.

In Düsseldorf gibt es verschiedene Ausgabestellen der Tafel

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten – unabhängig vom Stärkungspakt

Die Düsseldorfer*innen mit Düsselpass können für die Kinder kostenfreie Düsselferien, in ausgewählten Kitas bezuschusstes Frühstück und die kostenlose Ausgabe von Lebensmitteln in den Ausgabestellen der Tafeln erhalten.

Härtefallfonds Energie

Die BürgerStiftung Düsseldorf hat einen Härtefallfonds aufgelegt, an dem sich auch die Stadtwerke Düsseldorf und die Landeshauptstadt Düsseldorf beteiligt haben. Er gilt für Menschen, die Stromschulden bei Ihrem Energieversorger haben oder denen die Absperrung des Stroms droht. Dieser Härtefallfonds gilt für Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehen, die BAföG-Leistungen erhalten, die Wohngeld ab dem 1. Januar 2023 beantragt haben, aber noch keine Leistungen erhalten, die sich mit ihrem geringen Einkommen in einer schwierigen finanziellen Situation befinden oder die bereits verschuldet sind und zusätzlich hohe Stromkosten zahlen müssen.

Wer zu diesem Personenkreis gehört und Strom-Kunde der Stadtwerke Düsseldorf ist, wendet sich bitte zuerst an die Stadtwerke, um zu klären, ob dort eine Ratenzahlung möglich ist. Aus dieser Beratung ergibt sich das weitere Verfahren, um eine Stromsperre zu vermeiden. Wer Strom von einem anderen Energieversorger bezieht, wendet sich bitte an die Servicenummer des Amtes für Soziales: 0211 899 899 9 (Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr). Wer bereits monatliche Leistungen vom Jobcenter, vom Amt für Migration und Integration oder vom Amt für Soziales erhält, sollte sich zuerst bei der Sachbearbeitung über mögliche Hilfen informieren.

StichworteArmutStärkungspaktUnterstützung
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