Düsseldorf: Den Naturschutz besonders während der Brut- und Setzzeit beachten

Düsseldorf bietet für die Bürger*innen zahlreiche Erholungsmöglichkeiten im Grünen, sei es mit dem Rad, zu Fuß oder einfach nur zum Entspannen. Aber nicht nur für die Menschen ist die Natur ein wichtiger Ort, denn jetzt beginnt die Brut- und Setzzeit für die Tiere.
Viele heimische Wildtiere bringen nun ihren Nachwuchs zur Welt, Vögel bauen Nester und beginnen zu brüten. In dieser Phase reagieren Tiere besonders empfindlich auf Störungen. Die Brut- und Setzzeit dauert in der Regel bis Juli, bei einigen Vogelarten sogar länger. Daher ist ein verantwortungsvoller Umgang mit der Natur gerade jetzt besonders wichtig.

Diese Schilder weisen Naturschutzgebiete aus, in denen besondere Regeln gelten
Die Natur ist nicht nur Erholungsraum, sondern auch Lebensraum für viele Arten und ein sensibles Ökosystem, weshalb Rücksichtnahme besonders wichtig ist. Natur- und Landschaftsschutzgebiete sind wichtige Rückzugsorte für teils gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Sie sind entsprechend gekennzeichnet und unterliegen Regeln, die dem Schutz empfindlicher Lebewesen und ihrer Lebensräume dienen.
Verhalten in Schutzgebieten
Landschafts- und Naturschutzgebiete sind in der Regel an den Zugängen mit grün-weißen dreieckigen Schildern (“Landschaftsschutzgebiet” oder “Naturschutzgebiet”) gekennzeichnet. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass dort besondere Verhaltensregeln gelten, weshalb es häufig unbeabsichtigt zu Verstößen kommt. Zusatzschilder informieren mit Piktogrammen und kurzen Texten über die wichtigsten Regeln.
Wege nicht verlassen
Wege dürfen zum Schutz von Pflanzen und wildlebenden Tieren nicht verlassen werden. Reiter dürfen nur ausgewiesene Reitwege nutzen. Landwirtschaftliche Flächen wie Äcker und Wiesen dürfen – anders als Rasenflächen in Parks – nicht betreten oder bespielt werden. Zudem bittet die Stadt darum, ausreichend Abstand zu Wildtieren zu halten, Lärm zu vermeiden und Rücksicht auf andere Erholungssuchende zu nehmen.
Kein offenes Feuer oder Grillen – Abfälle mitnehmen
Gegen ein Picknick ist im Landschaftsschutzgebiet dagegen grundsätzlich nichts einzuwenden. Offenes Feuer und Grillen sind jedoch in Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie in Wäldern nicht erlaubt. Die Stadt bittet Bürgerinnern und Bürger, Abfälle wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Kippen in der Natur, auf den Wegen – es gibt fast keinen Ort, wo die Überreste der Zigaretten nicht landen, Foto: Symbolbild
Hunde müssen an die Leine
Hundehalterinnen und -halter tragen eine besondere Verantwortung. In Naturschutzgebieten müssen sie ihre Tiere konsequent anleinen. Auch außerhalb müssen Hunde jederzeit unter Kontrolle sein und sich zurückrufen lassen. Im Wald dürfen sie die Wege nicht verlassen und müssen in der Nähe der Halterin oder des Halters bleiben. Dies ist besonders wichtig zum Schutz bodenbrütender Vogelarten und von Wildtieren wie Rehen, deren Nachwuchs gut getarnt im Gras liegt und auch bei Gefahr reglos dort verharrt. Werden die Tiere von Hunden entdeckt, besteht das Risiko, dass sie verletzt oder von der Mutter zurückgelassen und nicht mehr angenommen werden. Auch für Feldlerche, Kiebitz, Fasan und Feldhasen stellen freilaufende, herumstöbernde Hunde eine große Gefahr dar. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es zudem, Wildtiere zu stören. Hundebesitzer werden außerdem gebeten, Hinterlassenschaften ihrer Tiere mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Parken
Viele landschaftlich schöne Plätze in Düsseldorf sind sehr gut mit dem ÖPNV zu erreichen. Wer auf das Auto nicht verzichten möchte, sollte sich im Vorfeld über die Lage der vielen Wanderparkplätze informieren. Das Befahren gesperrter Wege und Wildparken am Straßenrand sind nicht zulässig.
Gemeinsam für eine intakte Natur
Ein respektvolles Miteinander trägt dazu bei, dass Düsseldorfs Natur für alle ein Ort der Erholung bleibt. Wer sie nutzt, übernimmt gleichzeitig Verantwortung für ihren Schutz. Mit Achtsamkeit und Respekt kann jeder Einzelne dazu beitragen – heute und in der Zukunft.