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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Silvester in Düsseldorf: Feuerwerk und Ansammlungen in der Altstadt verboten

Silvester in Düsseldorf: Feuerwerk und Ansammlungen in der Altstadt verboten

Von Ute Neubauer
30. Dezember 2021
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Im vergangenen Jahren waren deutlich weniger Menschen zum Feiern an den Burgplatz gekommen. Damals hatten allerdings auch alle Lokale geschlossen. Foto: Archivbild 31.12.2020

Die Stadt Düsseldorf hat für den Bereich der Altstadt zwischen Ratinger Straße und Rheinkniebrücke ein Feuerwerks- und Ansammlungsverbot verfügt. Bundesweit wurde ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 an Endverbraucher erlassen. Nach der NRW-Corona-Schutzverordnung müssen Discotheken und Clubs geschlossen bleiben. Das verbot gilt auch für öffentliche und private Tanzveranstaltungen, Silvesterbälle in der Gastronomie und vergleichbare Veranstaltungen, bei denen Tanzen Schwerpunkt ist.

Grafik: Stadt Düsseldorf

Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk verboten

Das Feuerwerksverbot soll die Zahl der Verletzungen und Gefährdungen von Menschen durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern reduzieren. Verboten sind die Feuerwerkskörper der Kategorie F 2, also Silvesterfeuerwerk für Erwachsene wie Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien. Erlaubt bleibt Jugendfeuerwerk wie Wunderkerzen und Bodenfeuerwirbel. Diese Artikel dürfen ganzjährig und an Menschen ab zwölf Jahren verkauft werden. Das Feuerwerksverbot gilt von Freitag, 31. Dezember 2021 (Silvester), 20 Uhr, bis Samstag, 1. Januar 2022 (Neujahr), 6 Uhr. Während dieser Zeit ist es im öffentlichen Straßenraum in der Altstadt verboten, Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 mitzuführen oder zu entzünden.

Waffenverbotszone

Neben dem Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern gilt in Bereich der Altstadt auch die Waffenverbotszone.

Ansammlungsverbot

Die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf wurde um ein Ansammlungsverbot ergänzt. Treffen dürfen sich höchstens zehn Geimpfte und Genesene (Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen). Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, dürfen sich neben dem eigenen Hausstand nur zwei Personen eines weiteren Hausstands versammeln.

Polizei und Ordnungsamt bereiten sich vor

Das NRW-Innenministerium teilte mit, dass die Kreispolizeibehörden aufgefordert wurden, angepasste Maßnahmen für die Silvesternacht zu treffen. Mehrere Hundertschaften der Bereitschaftspolizei werden am 31. Dezember 2021 im Dienst sein. Sie werden im Bedarfsfall die lokalen Einsatzkräfte und die Mitarbeitenden der Ordnungsämter unterstützen.

Informationen zum Feuerwerksverbot in der Altstadt gibt es hier.

StichworteFeuerwerkKontrolleOrdnungsamtPolizeiSilvester
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