Düsseldorf: Ordnungsamt versiegelt erneut Lokal im Medienhafen
Die Einsichtigkeit der Geschäftsführung eines Lokals im Medienhafen in Bezug auf die Corona-Schutzverordung war nicht sehr groß. Erneut wurden bei Kontrollen am frühen Samstagmorgen (20.6.) durch das Ordnungsamt Verstöße festgestellt und das Lokal deshalb bis Montag (22.6.) versiegelt.
Bei Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Auflagen haben die Teams des Ordnungsamts auch Lokale im Blick, bei denen bereits Verstöße festgestellt wurden. Dazu gehört ein Lokal im Medienhafen, das mehrfach auffällig war und bereits ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde. Mitarbeiter*innen des OSD in zivil kontrollierten am frühen Samstagmorgen, kurz nach Mitternacht das Lokal. Schon von außen fiel auf, dass bei vielen Fenster Beklebungen oder Vorhänge den Einblick nach innen verhinderten. Gleichzeitig drang Musik nach draußen und wechselndes Licht war erkennbar. Da sich im Thekenbereich viele Gäste aufhielten und vor einem DJ-Pult getanzt wurde, erweckte es für die Ordnungshüter den Anschein, als würde ein Club betrieben und kein Speiselokal mehr geführt. Rund 100 Gäste befanden sich zu diesem Zeitpunkt in der Lokalität.
Nach ihren Beobachtungen forderten die OSDler Verstärkung an und versuchten gegen 2.30 Uhr das Ladenlokal zu betreten. Daran wurden sie zuerst vom Türsteher gehindert, der sich an der Kleidung der zivilen Kräfte störte: "Ne, Jungs, so wie ihr ausseht heute nicht!". Nach Vorzeigen des Dienstausweises erlangten sie dann Zutritt und begannen die Situation im Innenbereich sofort per Video zu dokumentieren.
Im Lokal standen fast alle Gäste im Thekenbereich und vor den Tischen, einige tanzten vor dem DJ-Pult. Ein Mitarbeiter des Lokals versuchte nach dem Eintreffen der OSD-Einsatzkräfte die rund 80 Personen zur Einhaltung der Abstände zu drängen und an den Tischen Platz zu nehmen, doch die ursprüngliche Situation war bereits dokumentiert worden. Die Personalien der Betriebsleitung wurden aufgenommen und die Polizei um Unterstützung gebeten. Die Ausgänge der Lokalität wurden abgesichert. Die Betriebsleitung wurde mit den Vorwürfen der Verletzung der Coronaschutzverordnung konfrontiert, was diese bestritt. Sie vertrat den Standpunkt, die Gäste hätten nicht getanzt und es würde keine Disko, sondern eine Bars betrieben.
Bei der weiteren Überprüfung konnte weder eine Raumskizze vorgelegt noch die Einhaltung der Sitzpflicht nachgewiesen werden. Kundenlisten wurden erst nach langer Suche vorgezeigt. Bei der stichprobenartigen Überprüfung fiel auf, dass einige der anwesenden Gäste darauf nicht verzeichnet waren. Die Gäste hielten sich nicht an die Abstandswahrung und das Tragen von Mund-/Nasenbedeckung beim Gehen durch das Lokal. Auch das Personal kam dieser Pflicht nicht ordnungsgemäß nach. Gäste wurden an der Theke bedient, zusätzliche Barrieren wie Plexiglas existierten nicht und eine ordnungsgemäße Reinigung konnte aufgrund der Bewegung der Gäste von Tisch zu Tisch nicht gewährleistet werden.
Nachdem der Betriebsleiter gegen 3.10 Uhr am Samstagmorgen auf die festgestellten Verstöße hingewiesen worden war, versiegelte der Ordnungsdienst das Lokal zur Vermeidung weiterer Ordnungswidrigkeiten bis Montag, 22. Juni 2020.
"Dieser sehr gewissenhaft durchgeführte Einsatz des Ordnungsamtes zeigt, dass leider immer noch einige, wie der überprüfte Gastronomiebetrieb – auch mit der neuen Inhaberin – nicht begriffen haben, dass die Coronakrise bei Weitem nicht überwunden ist. Die Betreiberin der Lokalität hat offensichtlich nicht verstanden, dass sie für das Wohl ihrer Gäste verantwortlich ist und somit auch ein fatales Zeichen der Sorglosigkeit setzte. Um es noch einmal zu betonen: Es geht nicht darum, Gastronomen und deren Gäste zu gängeln, sondern darum, eine Ausbreitung des Virus weiter zu verhindern, damit es nicht wieder zu einem weiteren Lockdown kommt, der letztendlich auch denen schadet, die sich an die Regeln halten", sagt Ordnungsamtsdezernent Christian Zaum.