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Home›Düsseldorf›Düsseldorf: NRW-Versammlungsgesetz im Innenausschuss befürwortet

Düsseldorf: NRW-Versammlungsgesetz im Innenausschuss befürwortet

Von Ute Neubauer
11. Dezember 2021
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Protest vor dem Landtag gegen das geplante Versammlungsgesetz in NRW

Während die Mitglieder des Innenausschusses des Landtags NRW am Mittwoch (8.12.) abschließend über den Entwurf des NRW-Versammlungsgesetzes diskutierten, hatten sich vor dem Landtag rund 150 Demonstrierende versammelt. Für Sie sind die Änderungen, die Innenminister Herbert Reul zuvor veröffentlicht hatte, nur Kosmetik.

Verschiedene Organisationen und Initiativen beteiligten sich an dem Protest, darunter sehr viele junge Menschen

Beratung im Innenausschuss

Beeindrucken ließ sich der Innenausschuss von den Kritikern nicht. Versehen mit einigen Änderungen wurde der Entwurf mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion der AfD angenommen. Damit wird der Innenausschuss dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurf empfehlen. Die 2. Lesung im Plenum zu diesem Entwurf, wird am 15. Dezember stattfinden.

Änderungen im Gesetzesentwurf

Kleine Änderungen waren im Gesetzentwurf vorgenommen worden. Auf die Kritik der Gegner des Versammlungsgesetzes, es sei Ziel Gegendemonstrationen komplett zu unterbinden, erwiderten CDU und FDP, dass es „kein Grundrecht auf Störung anderer Versammlungen“ gebe. Das Versammlungsgrundrecht solle zwar vor Störungen schützen, nicht aber vor gegenläufigen Meinungen. Diese Klarstellung wurde im Entwurf neu formuliert und besagt jetzt: „Kommunikative Gegenproteste, die nicht auf Behinderung abzielen, sondern ihrerseits der freien öffentlichen Meinungsbildung dienen, unterfallen nicht dem Störungsverbot.“

Der Begriff „Militanzverbot“ wurde durch die Formulierung „Gewalt- und Einschüchterungsverbot“ ersetzt. Auch wurde die Personenzahl, ab der eine öffentliche Zusammenkunft als Versammlung gilt, von zwei auf drei Teilnehmer*innen erhöht.

Verschiedene Sichtweisen

Die CDU betont, dass es gemeinsam mit der FDP gelungen sei, für „widerstreitende Interessen eine ausgewogene Lösung in Gestalt des modifizierten Gesetzentwurfs der Landesregierung zu finden“. Sie bezeichnet das Gesetz als neuen Meilenstein in der NRW-Gesetzesgeschichte.

Das sehen SPD und Grüne deutlich anders und beantragen die Durchführung einer erneuten Anhörung, da die schwerwiegendsten Kritikpunkte Bestand hätten.

So dürfe nicht jedes Vorkommnis bei einer Versammlung schwerwiegender als eine Ordnungswidrigkeit eingeordnet werden, kritisiert die SPD und betont, dass man sich bereits mit der Anmeldung einer Versammlung der Gefahr aussetze, möglicherweise strafrechtlich verfolgt zu werden. Außerdem sei der Begriff des Störers sei noch nicht hinreichend definiert.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, dass auch mit den Änderungsanträgen der Koalition Unklarheiten gebe, beispielsweise zum Demonstrationsverbot auf Autobahnen und zu den Grenzen bei Video- und Tonaufzeichnungen. Kritikpunkte wie die Bestimmung der
Versammlungsleitung, Unklarheiten beim Störungsverbot, die behördlichen Ablehnungsrechte, der Datenschutz, die Datenerhebung und zum „Gewalt- und Einschüchterungsverbot“ seien nicht aufgenommen worden.

Musikalischen Protest präsentierte Tenor

Protest des Bündnisses gegen das Versammlungsgesetz

Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ sieht die Änderungen im Gesetzesentwurf als rein kosmetisch an und betont: „Nach wie vor werden Versammlungen offensichtlich als Gefahr angesehen, obwohl sie Grundpfeiler der Demokratie sind“.

Bündnissprecherin Gizem Koçkaya. „Auch wenn das Gesetz nun voraussichtlich mit der hauchdünnen Mehrheit von einer Stimme von CDU und FDP beschlossen wird, muss die Regierung damit rechnen, dass wir weiterhin Druck machen und zusätzlich alle juristischen Schritte dagegen ausschöpfen werden.“

An den problematischen Befugnissen zur Videoüberwachung von Versammlungen habe sich fast nichts geändert, stellt das Bündnis fest. Die Videobeobachtung sei bereits bei “Unübersichtlichkeit” von Versammlungen zulässig, was Interpretationsspielraum biete. Auch dürfe es weiterhin abschreckenden Kontrollstellen geben. Die Suche nach verbotenen Gegenständen knüpfe an das Vermummungs-, Schutzausrüstungs- und Militanzverbot an und überlasse es der Polizei, wie dies ausgelegte werde. Die Anmeldung von Demonstrationen werde erschwert und auf Verlangen der Polizei müssen die Daten der Ordner*innen benannt werden.

StichworteDemonstrationLandtagProtestVersammlungsgesetz
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