Polizei Düsseldorf an Durchsuchungen zu Millionenbetrug mit Handys beteiligt

Im Rahmen der von der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) in Köln geführten Ermittlungen unter dem Codenamen „Troja“ gegen eine kriminelle Organisation, durchsuchten seit Dienstagmorgen (29.9.) etwa 1700 Steuer-, Zoll- und Polizeifahnder in 20 Ländern (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Estland, Finnland, Deutschland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Schweiz, Niederlande und Vereinigtes Königreich) rund 160 Wohnungen und Gebäude. Hintergrund war der Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung, des gewerblichen und bandenmäßigen Einfuhrschmuggels sowie Mehrwertsteuerbetruges, bandenmäßigen Betruges und Verstoßes gegen das Markenrecht. Sieben Haftbefehle wurden bereits am 26.09.2026 in Österreich, Deutschland und Spanien vollstreckt, darunter die beiden mutmaßlichen Anführer der Organisation, sowie 15 Objekte durchsucht.
Die Bande soll über eine Millionen Mobiltelefone führender Hersteller als Neuware verkauft haben, obwohl es sich in Wirklichkeit um gebrauchte Geräte handelte. Das kriminelle Vorgehen verursachte den Verbrauchern in der EU einen geschätzten Betrugsschaden von mindestens 300 Millionen Euro und in mehreren EU-Mitgliedstaaten einen Mehrwertsteuerausfall in Höhe von 30 Millionen Euro – allein in Deutschland liegt der Steuerschaden bei mindestens 25 Millionen Euro.
Die Ermittlungen ergaben, das Mobiltelefone aus gebrauchten Bauteilen in Hongkong und den Vereinigten Arabischen Emiraten zusammengebaut und diese anschließend, gereinigt und als neue Mobiltelefone verpackt, in die Niederlande verschickt wurden. Von dort wurden sie zu Lagern in Deutschland transportiert und auf Online-Marktplätzen an Endkunden in der gesamten EU verkauft.
Briefkastenfirmen mit Sitz in mehreren EU-Mitgliedstaaten (Österreich, Bulgarien, Deutschland und den Niederlanden) und der Schweiz wandten seit dem Jahr 2018 in betrügerischer Weise eine umsatzsteuerliche Sonderregelung für Wiederverkäufer auf den Online-Verkauf der Mobiltelefone an, um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen und ihre Gewinne unrechtmäßig zu steigern. Es wird davon ausgegangen, dass diese betrügerisch erworbenen Mobiltelefone im Rahmen der sogenannten „Differenzbesteuerung“ an Endkunden und zwischen den Briefkastenfirmen verkauft wurden. Bei der Differenzbesteuerung wird nur die Marge, also die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis der Umsatzbesteuerung unterworfen. Die Voraussetzungen für Differenzbesteuerung lagen jedoch tatsächlich nicht vor und wurden durch die Tätergruppe durch systematische Verschleierung lediglich vorgetäuscht. Zutreffend hätte die Regelbesteuerung zur Anwendung kommen müssen, bei der die Umsatzsteuer auf den gesamten (Netto-) Verkaufspreis berechnet wird. Das System soll Kunden in der gesamten EU in die Irre geführt haben.
Bei den Durchsuchungen wurden eine große Anzahl digitaler und analoger Beweismittel und Vermögenswerte beschlagnahmt und gesichert. Das Zollfahndungsamt Essen koordinierte die Maßnahmen gemeinsam mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO), dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) und der Polizei Düsseldorf.