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Home›Düsseldorf›Düsseldorf wird von E Scootern überrollt – Stadt will Verleiher in die Pflicht nehmen

Düsseldorf wird von E Scootern überrollt – Stadt will Verleiher in die Pflicht nehmen

Von Dirk Neubauer
27. August 2019
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Die Stadt plant eine Elektrorollersatzung, um Nutzer und Verleiher zur Rücksichtnahme zu erziehen.

Bürgersteige sind tabu. Fußgängerzonen auch. So steht es in der „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ aus dem Bundesverkehrsministerium. Das Problem dabei ist jeden Tag in Düsseldorf zu beobachten: Die Nutzer von E Scootern, also stromgetriebenen Tretrollern, halten sich nicht daran. Sie nutzen Fußgänger als Slalomstangen und lassen ihr Transportgerät da fallen, wo es ihnen gerade passt. Damit soll nun Schluss sein. Mit einer neuen Sondernutzungssatzung nimmt sich Düsseldorf die Verleihfirmen zur Brust. Die sollen Verantwortung für das egoistische Verhalten ihrer Kunden übernehmen.

Dafür soll eine neue Sondernutzungssatzung sorgen. Sie rollert ab Herbst auf den Weg durch die politischen Gremien der Stadt. Zum 1. Januar 2020 könnte die Satzung in Kraft treten – falls die Politik dem Vorschlag der Verwaltung zustimmt. Um es deutlich zu schreiben: Die Sache mit den Bürgersteigen und Fußgängerzonen gilt jetzt schon.

D_Scooter_Doppel_20190827

Zwei auf eins – verbotenes Doppel auf modischem Tretroller.

"Wir wollen niemandem den Spaß an den neuen Scootern verderben, aber müssen auch verhindern, dass dies auf Kosten anderer Verkehrsteilnehmer geht", sagt Oberbürgermeister Thomas Geisel. " Deshalb die neuen Spielregeln:
Die Bereitstellung von E Scootern im öffentlichen Straßenraum wird als Sondernutzung eingestuft, so dass in Kürze Sondernutzungserlaubnisse erteilt werden sollen, die in diesem Jahr noch gebührenfrei sind. Voraussichtlich am 1. Januar 2020 tritt die neue Sondernutzungssatzung in Kraft. Ab dann müssen Anbieter von E Scootern Gebühren bezahlen. Vorschlag: 20 Euro pro E-Roller pro Jahr.

An andere Menschen denken!

Die Verleiher sollen gewährleisten, dass abgestellte Roller Menschen weder gefährden noch behindern. So dürfen Roller unter anderem nicht auf Radwegen, vor Einfahrten, Eingängen und Zugängen, Feuerwehrzufahrten und -bewegungszonen, auf Warteflächen der öffentlichen Verkehrsmittel oder auf einem 60 Zentimeter breiten Streifen rechts und links der Blindenleitsysteme geparkt werden.

Nicht ins Wasser werfen!

Ebenso traurig wie notwendig: Es soll ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass eine "Entsorgung" von Fahrzeugen in Gewässern eine Ordnungswidrigkeit darstellt und entsprechend geahndet wird.
Die Verleiher haben sicherzustellen, dass in Fußgängerzonen, Parkanlagen, Grünflächen, im Wald oder in Natur- oder Landschaftsschutzgebieten, auf Friedhöfen, Spielplätzen, Brücken sowie auf unbefestigten Flächen des Rheinufers ein Mietvorgang weder begonnen noch beendet werden kann.

D_Scooter_Transportl_20190827

Scooter Verleiher beschäftigen Freiberufler, um ihre Fahrgeräte einzusammeln.

Verleiher werden verpflichtet, eine für Anrufer kostenlose 24-Stunden-Hotline für die Annahme von Beschwerden einzurichten und die Nummer deutlich sichtbar an den Rollern anzubringen.
Die Verleiher sollen falsch abgestellte E Scooter innerhalb von 24 Stunden umsetzen, ordnungsgemäß aufstellen oder einsammeln. Wobei das Abstellen außerhalb entsprechender Stationen an Bus- und Bahnhaltestellen auf maximal fünf Roller begrenzt wird.

Zwei Anbieter aktiv, drei weitere im Kommen

Nach Angaben der Stadt sind aktuell zwei E Scooter Anbieter in Düsseldorf tätig ("Tier Mobility" und "Lime"). Mindestens drei weitere Firmen haben ihr Kommen angekündigt. Die Flottengrößen liegen dabei zwischen 100 bis 800 Fahrzeugen je Anbieter. Als Dritter Anbieter will die Firma "Scood" ab September mit voraussichtlich 100 E Scootern starten.

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