Düsseldorf: 125 Verfahren wegen Badens im Rhein trotz Verbot, 4.100 präventive Gespräche

Das Baden im Rhein ist seit August 2025 im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet verboten. Dazu wurde eine ordnungsbehördlicher Verordnung erlassen, die bei Verstößen die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren vorsieht. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Ziel war es, die steigende Zahl von Badeunfällen zu verhindern.
Die Teams des Ordnungsamtes kontrollierten an verschiedenen Abschnitten des Rheinufers. Dabei setzten sie primär auf Aufklärung, erläuterten die Gefahren des Rheins, das geltende Badeverbot auf und wiesen auf die erheblichen Risiken des Badens in der Bundeswasserstraße hin. Aber sie ahndeten auch Verstöße, wenn mangelnde Einsicht zu erkennen war. Denn auch Kontrollen und Verbote können Badeunfälle nicht vollständig verhindern.
Das Ergebnis waren rund 4.100 präventive Gespräche und 125 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Höhe des Bußgeldes richtete sich grundsätzlich nach der Schwere des Verstoßes. Das höchste geahndete Bußgeld lag bislang bei 800 Euro. Die meisten Verstöße wurden von männlichen Personen im Alter zwischen 20 und 25 Jahren begangen. Rund 60 Prozent der Betroffenen hatten ihren Wohnsitz außerhalb Düsseldorfs.
Im Jahr 2026 ist bislang kein Mensch beim Baden im Rhein auf Düsseldorfer Stadtgebiet tödlich verunglückt. Die Feuerwehr Düsseldorf ist bisher zu insgesamt 65 Einsätzen mit dem Stichwort “Person im Rhein” alarmiert worden.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: “Wir haben als erste Stadt in Nordrhein-Westfalen ein Badeverbot im Rhein verhängt. Weitere Kommunen sind unserem Beispiel gefolgt. Unser Ziel war es, weitere Badeunfälle zu verhindern – und die Entwicklung ist erfreulich. Trotz aller Kontrollen und Verbote bleibt die Eigenverantwortung allerdings entscheidend. Daher gilt weiterhin der dringende Appell an alle Bürgerinnen und Bürger, nicht im Rhein zu baden.”
Die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Badeverbot läuft Ende des Jahres aus. Über eine Verlängerung entscheidet der Rat der Landeshauptstadt voraussichtlich in seiner Sitzung im November.