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Home›Düsseldorf›Düsseldorf: Anforderung von Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl online bereits möglich

Düsseldorf: Anforderung von Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl online bereits möglich

Von Ute Neubauer
13. Januar 2025
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Die Briefwahl kann bereits beantragt werden - da die Wahlscheine aber erst Anfang Februar gedruckt werden können, erfolgt der Versand auch erst danach, Foto: Archivbild

Die Wählerverzeichnisse für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 für Düsseldorf sind erstellt. 410.466 wahlberechtigte Düsseldorfer*innen gibt es. In jedem der beiden Düsseldorfer Wahlkreise 105 Düsseldorf I (Norden) und 106 Düsseldorf II (Süden) wird jeweils ein Direktkandidat für den Deutschen Bundestag gewählt.

Bereits jetzt kann online der Antrag zur Briefwahl gestellt werden, auch wenn noch keine Wahlbenachrichtigung vorliegt. Unter Angabe von Name, Adresse und Geburtsdatum wird online geprüft, ob man im Wählerverzeichnis steht und die Möglichkeit der Briefwahl eröffnet. Das Online-Tool ist hier erreichbar: www.duesseldorf.de/briefwahlantrag.

Wer seine Wahlbenachrichtigung bereits erhalten hat, kann den darauf vermerkten QR-Code scannen und wird damit ebenfalls zur Online-Beantragung geführt. Alternativ kann die Wahlbenachrichtigung mit dem Briefwahlwunsch per Post an das Amt für Statistik und Wahlen, Mecumstraße 10, 40223 Düsseldorf oder per E-Mail an briefwahl@duesseldorf.de geschickt werden.

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen startet jetzt und soll bis spätestens am ersten Februarwochenende abgeschlossen sein.

Wichtiges zum Versand der Briefwahlunterlagen

Der Druck der amtlichen Stimmzettel kann erst in der ersten Februarwoche erfolgen, da der Gesetzgeber bundeseinheitlich verkürzte Fristen im Aufstellungsverfahren festgelegt hat. Erst danach kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden.

Der rote Wahlbriefumschlag muss aufgrund der Postlaufzeiten spätestens am Mittwoch vor der Wahl (19. Februar) an das Amt für Statistik und Wahlen zurückgesendet werden (unentgeltlich als Standardbrief im Bereich der Deutschen Post AG). Alternativ muss er am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Briefkasten des Amtes für Statistik und Wahlen (Mecumstraße 10) eingeworfen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt. Damit die Stimme am Wahltag sicher gezählt werden kann, sollte die Möglichkeit der Briefwahl direkt im Amt für Statistik und Wahlen genutzt werden.

Wer Briefwahl beantragt hat, wird damit im Wählerverzeichnis der Wahllokale markiert und kann dort nicht mehr wählen. Damit wird die doppelte Stimmabgabe verhindert.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können auch im Amt für Statistik und Wahlen beantragt und persönlich in Empfang genommen werden. Dazu sollen die Wahlbenachrichtigung und ein amtlicher Lichtbildausweis mitgebracht werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort zu erledigen.

Das Amt für Statistik und Wahlen hat ab dem 10. Februar montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und am Samstag, 15. Februar, von 8 bis 14 Uhr für die Briefwahlbeantragung und Briefwahl vor Ort geöffnet. Am Freitag, 21. Februar, endet die Beantragungsfrist um 15 Uhr. Am Samstag, 22. Februar, von 8 bis 12 Uhr, ist das Amt ausschließlich für die Möglichkeit der Ersatzausstellung nicht erhaltener beziehungsweise verlorengegangener Briefwahlunterlagen geöffnet.

Wahllokale am 23. Februar geöffnet

Wer seine Stimme am Wahltag persönlich abgeben möchte, hat dazu in einem von insgesamt 305 Wahlräumen Gelegenheit. 289 Wahlräume befinden sich in städtischen Schulen und 16 in sonstigen Gebäuden. Viele der Wahlräume sind rollstuhlgerecht, was dann auch auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt ist. In Kürze geht unter wahlen.duesseldorf.de ein Wahlraumfinder online, der bei Bedarf alternative rollstuhlgerechte Wahlräume im Wahlkreis anzeigt.

Grafik: Stadt Düsseldorf

Wahlhelfer*innen gesucht

Für die Durchführung der Wahl am Wahltag ist der Einsatz von rund 4.300 ehrenamtlichen Wahlhelfenden geplant. Insbesondere im Briefwahlzentrum, das sich in der Messehalle 6 befinden wird, sind noch zahlreiche Plätze frei. Wer sich engagieren möchte, ist herzlich eingeladen, sich unter www.duesseldorf.de/anmeldung-wahlhelfer oder telefonisch unter Rufnummer 0211-8993177 als Wahlhelfer*in anzumelden. Als Dank gibt es ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 60 bis 120 Euro, je nach ausgeübter Funktion. Weitere Informationen, zum Beispiel einen Schulungsfilm in Form von Themenclips, häufig gestellte Fragen, ein Quiz und ein Wahl-ABC gibt es im Internet unter wahlhelfer.duesseldorf.de.

StichworteBriefwahlBundestagswahl
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