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Home›Düsseldorf›Düsseldorf: Selbstbestimmungsgesetz tritt am 1. November 2024 in Kraft

Düsseldorf: Selbstbestimmungsgesetz tritt am 1. November 2024 in Kraft

Von Ute Neubauer
1. November 2024
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Beim Standesamt kann der Vorname und der Personenstand geändert werden. Es stehen vier Geschlechtseinträge zur Wahl: „divers“, „weiblich“, „männlich“ und offen

Offiziell ist der 1. November, Allerheiligen, ein stiller Feiertag, an dem tagsüber Feiern und Veranstaltungen verboten sind. Die Queere Community dürfte den 1. November als den Tag feiern, an dem das sogenannte „Transsexuellengesetzes“ (TSG) der Vergangenheit angehört und das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG) offiziell in Kraft tritt.

Die queere Community feiert die Ablösung des Transsexuellengesetzes

Trans* Fachverbände und trans* Aktivist*innen sehen in dem Tag einen historischen Meilenstein im Kampf für trans* Rechte, Menschenrechte und Selbstbestimmung. Seit vielen Jahren haben trans* und nicht-binäre Menschen, inter* und verbündete Menschen dafür gekämpft. Endlich müssen Vornamens- und Personenstandsänderungen nicht mehr das TSG-Verfahren durchlaufen. Bis zuletzt wurden zwei unabhängige psychologische Gutachten für die Änderung vorausgesetzt, die häufig sehr intime und entwürdigende Fragen beinhalteten. Außerdem musste ein Gerichtsverfahren durchlaufen werden, mit entsprechenden Verfahrenskosten.

Die Änderung des Vornamens- und des Personenstands ist nun vereinfacht und es stehen vier Geschlechtseinträge zur Wahl: „divers“, „weiblich“, „männlich“ und offen. Seit dem 1.8.2024 konnten Erklärungen zur Änderung des Vornamens und Personenstandes bei den Standesämtern abgegeben werden. Durch den Feiertag ist nun der 4.11.24 der Stichtag, ab dem die Änderung nach dem SBGG vorgenommen werden können.

Allerdings sind offenbar einige Standesämter noch nicht ausreichend über die Änderungen informiert. So existiert beispielsweise die falsche Annahme, dass sich die Anzahl der Vornamen nach der bisherigen Anzahl richten würde. Diese darf jedoch frei entschieden werden. Allein in düsseldorf gibt es bereits über 150 Anmeldungen auf Änderungen.

Für Kinder und Jugendliche ist eine Beratung Voraussetzung für die Änderung nach SBGG. Dafür sind der Ausbau psychosozialer Beratungsstellen und die Fortbildung von Fachkräften in Bezug auf geschlechtliche Vielfalt notwendig, damit die Beratung als unterstützend empfunden werden kann. Dies ist besonders wichtig, wenn die gesetzlichen Vertreter*innen der Änderung nicht zustimmen. Das Queere Netzwerk NRW kämpft weiterhin für den Abbau von Vorurteilen gegenüber trans* und nicht-binären Menschen.

Informationen zum SBGG sowie Informationen für Antragstellende und Standesämter gibt es unter https://sbgg.info/  und https://ngvt.nrw/Landeskoordination/ .

StichworteQueeres NetzwerkSelbstbestimmungTranssexuellengesetz
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