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Home›Düsseldorf›Blaulicht›Düsseldorf: 2800 Euro Strafe für Beleidigungen als „Unterbelichtet“ und „Spastis“

Düsseldorf: 2800 Euro Strafe für Beleidigungen als „Unterbelichtet“ und „Spastis“

Von Ute Neubauer
5. Juli 2017
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Beleidigungen lassen sich die Mitarbeiter vom OSD nicht gefallen - das kann für den Beschimpfer auch teuer werden

Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen 25-jährigen Mann zu einer Geldstrafe von 2800 Euro verurteilt, weil er an Rosensonntag Mitarbeiter des Ordnungsamtes wüst beschimpft hatte.

Beim nachgeholten Rosenmontagszug am Sonntag, 13. März 2016, begegneten Mitarbeiter des Ordnungsamtes einem 25-Jährigen in der Mertensgasse. Vollkommen grundlos beschimpfte der Mann sie als die "Unterbelichteten vom Ordnungsamt". Die OSD’ler wiesen den Mann darauf hin, dass dies eine Beleidigung sei, was er nur mit den Worten "Was wollt Ihr denn von mir? Verpisst Euch!" kommentierte. Seine Personalien wollte er nicht angeben und setzte noch ein „Ihr seid doch behindert. Ihr Spastis" nach.

Da er gegen die OSD-Mitarbeiter auch tätlich wurde, legten diese ihm Handschellen an und brachten ihn zur Polizei. Nach Feststellung seiner Personalien wurde er wieder entlassen. Unter weiteren Beleidigungen und Zeigen des ausgestreckten Mittelfingers verließ er die Wache.

Nun musste er sich für sein Benehmen vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht verhing eine Geldstrafe von 2800 Euro.

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