Düsseldorf: Nötigung oder Einsatz für die Demokratie? Demonstrierende fühlen sich kriminalisiert

In Düsseldorf werden Veranstaltungen der AfD von Gegenprotesten begleitet. Viele Bürger*innen sehen es im Hinblick auf die NS-Zeit als ihre Pflicht an, rechtsextremen Bestrebungen entgegenzutreten. Vor allem, da die AfD bereits von mehrere AfD-Landesverbänden (darunter Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Niedersachsen) vom Verfassungsschutz zum Teil als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. Der Protest gegen die AfD geht quer durch alle Bevölkerungsschichten und Altersstufen – von den Omas gegen Rechts bis hin zu Schüler*innen.
Der Gegenprotest wird aber nicht nur von der AfD angefeindet. Die Polizei geht aktuell systematisch gegen Demonstrierende vor, die sich am 27. April 2026 einem von der Düsseldorfer AfD-Ratsfrau Andrea Kraljic initiierten Spaziergang im Viertel rund um den Düsseldorfer Hauptbahnhof in den Weg gestellt haben. Das Motto des Spaziergangs lautete „Müll, Gewalt und Drogen“ und der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneten Lena Kotré und weiteren AfD-Anhänger*innen sollte gezeigt werden, wie Obdachlose, Kriminelle und Drogensüchtige die Sicherheit der Bürger*innen beeinflussen.
Zahlreiche Organisationen werteten das Vorhaben der AfD als geschmacklos und auch die Menschen, die sich im Umfeld des Bahnhofs aufhalten, weil ihnen eine Wohnung fehlt oder sie die Gesellschaft Gleichgesinnter suchen, waren empört. So formierte sich ein breiter Protest, an dem sich so viele Gruppierungen beteiligten, dass an der kompletten Strecke des geplanten AfD-Spaziergangs kreative Aktionen organisiert waren.
Vom Worringer Platz sollte der Spaziergang über das Kap1 und die Harkortstraße zum Mintropplatz und dann über die Ellerstraße zur Eisenstraße gehen. Doch auf Höhe der Stadtbibliothek waren die Aktionen des Gegenprotestes von Omas gegen Rechts, dem FFT, dem jungen Schauspielhaus und den Gewerkschaften so groß, dass die AfD-Spazierer*innen kehrt machten.

Offenbar wurden Video- oder Fotoaufnahmen rechter Influencer vom 27. April 2026 gezielt analysiert, um Personen zu identifizieren, Foto: Dirk Schmidt
Irritierendes Vorgehen der Polizei
Die Polizei hat nun zahlreichen Demonstrierenden Aufforderungen zur erkennungsdienstlichen Behandlung geschickt. Personalien wurden vor Ort bei der Demonstration nicht aufgenommen. Daher war die Polizei kreativ und wertete das Filmmaterial rechtsextremer Streamer aus. Gezielt wurden dann Personen unter dem Vorwurf der Nötigung ins Polizeipräsidium geladen, was nach Auffassung der Polizei die Erfassung von Fingerabdrücken, persönlichen Merkmalen und Fotos rechtfertigt. Aufforderungen erhielten unter anderen Frank Schuster, Vorstandsvorsitzender des Queeren Zentrums Düsseldorf, Helmut Born, ehemaliges Stadtratsmitglied der Linken, Mischa Aschmoneit, Programmplaner im Kulturzentrum zakk, Jana Rosnowski, Leiterin des Projekts Underdog beim Straßenmagazin fiftyfifty.
Anlässlich der Vorladung von Jana Rosnowski zur erkennungsdienstlichen Behandlung am Dienstag (27.10.), versammelten sich die weiteren Betroffenen zu einer symbolischen Sitzblockade vor dem Polizeipräsidium Düsseldorf. Dabei trugen sie Ritterhelme mit offenem Visier, um die in ihren Augen stattfindende Kriminalisierung zu verdeutlichen.
„Zurzeit ist zivilgesellschaftlicher Protest gegen die AfD besonders wichtig. Wenn die Teilnahme an einer Sitzblockade zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung führt, fühlen sich viele Menschen eingeschüchtert. Mit unser satirischen Aktion wollen wir auf die überzogenen Maßnahmen der Düsseldorf Polizei hinweisen. Die betroffenen Personen engagieren sich alle seit Jahren öffentlich in sozialen, kulturellen und politischen Bereichen“, erklärte Oliver Ongaro, Sprecher des Bündnisses „Düsseldorf stellt sich quer“.
Gegenüber ddorf-aktuell erklärte die Pressestelle der Polizei, dass der Paragraf der Nötigung bereits erfüllt sei, wenn ein angemeldeter Rundgang nicht den ursprünglich vorgesehen Weg nehmen kann, weil Menschen sich in den Weg stellen. Die erkennungsdienstliche Behandlung habe den Hintergrund, dass davon auszugehen sei, dass der betroffenen Personenkreis auch künftig ähnliche Straftaten begehen werde. Von der selbst für übelste Kriminelle gültige Unschuldsvermutung war nicht die Rede.
Im Gespräch zeigten sich die Betroffenen angesichts dieser Argumentation fassungslos. Nach Akteneinsicht der ersten bekannten Fälle, werden die Vorwürfe auf rund 150 Seiten dokumentiert. Drei Beamte seien damit beschäftigt die Fälle der vermeintlichen Nötigung zu ermitteln. Erste Klagen vor dem Verwaltungsgericht gegen das Vorgehen der Polizei seien in Arbeit, wurde berichtet. Das Bündnis Düsseldorf stellt sich quer sieht in den Maßnahmen der Polizei eine Einschüchterungstaktik. Auch der Verweis auf die erkennungsdienstliche Behandlung im Hinblick auf künftig zu erwartende Straftaten sei irritierend, da sich diese Erfassung nur auf den konkreten Strafvorwurf am 27. April 2026 beziehe – die Daten also anschließend gelöscht werden müssten.
Ob die vielen Fällen vor Gericht landen, wird sich zeigen. Es liegt an der Staatsanwaltschaft, Anklage zu erheben. Im Interesse der Gesellschaft dürfte es sein, dass rechtsextremistische Bestrebungen von Parteien nicht einfach hingenommen werden, sondern man auch weiterhin deutliche Zeichen setzt und das mit breitem bürgerschaftlichen Engagement.