Düsseldorf: Protest gegen die AfD soll vor Gericht unterbunden werden

Nicht zum ersten Mal erhalten Teilnehmende an Protestaktionen gegen die AfD im Nachhinein Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Allerdings haben die meisten Demonstrierenden das nicht zu befürchten, denn das Vorgehen richtet sich gezielt gegen Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, weil sie sich als Streetworker oder Aktivisten für Menschen einsetzen, die sonst keine Lobby haben. Dadurch sind sie identifizierbar, wie die Mitarbeiter*innen von fiftyfifty, die im Rahmen von Berichterstattung immer wieder in der Öffentlichkeit stehen.

Sie demonstrieten gemeinsam mit vielen anderen – aber nur sie wurden angezeigt
Jüngstes Beispiel sind drei Vorladungen zu erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Polizei. Drei Teilnehmende einer Protestaktion am 27. April 2026 haben diese erhalten. An diesem Tag hatte die Düsseldorfer AfD-Ratsfrau Andrea Kraljic einen Spaziergang im Viertel rund um den Düsseldorfer Hauptbahnhof unter dem Motto „Müll, Gewalt und Drogen“ organisiert, um der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneten Lena Kotré und weiteren AfD-Anhänger*innen zu zeigen, wie Obdachlose, Kriminelle und Drogensüchtige die Sicherheit der Bürger*innen beeinflussen. Zahlreiche Organisationen werteten das Vorhaben als geschmacklos und auch die Menschen, die sich im Umfeld des Bahnhofs aufhalten, weil ihnen eine Wohnung fehlt oder sie die Gesellschaft Gleichgesinnter suchen, waren empört. So wurde ein breiter Protest organisiert, an dem sich so viele Gruppierungen beteiligten, dass es zahlreiche kreative Aktionen gab.
Begleitet von mehreren Hundertschaften wollten die knapp drei Dutzend AfD’ler*innen vom Worringer Platz aus in Richtung Hauptbahnhof gehen. Vor dem KAP1 hatten die Omas gegen Rechts eine Aktion mit Kaffee und Kuchen angemeldet. Dort versammelten sich so viele Gegendemonstrierende, dass der Spaziergang der AfD stoppen mussten. Neben rund 100 stehenden Personen, hatten sich auch etwas 30 Gegendemonstrierenden hingesetzt.
Aus dieser Masse an Gegenprotestlern erhielten drei Personen eine Vorladung der Polizei mit dem Vermerk, man sei unter anderem der Nötigung beschuldigt und daher sei eine erkennungsdienstliche Behandlung aus strafprozessualen Gründen erforderlich.
Der Paragraph 240 des Strafgesetzbuch beschreibt Nötigung:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Der Spaziergang der AfD wurde von der Polizei umgeleitet, dafür wurden weder die sitzenden noch die stehenden Demonstrierenden von der Polizei entfernt, oder deren Personalien aufgenommen.

Offenbar wurden Video- oder Fotoaufnahmen gezielt analysiert, um Personen zu diskreditieren, Foto: Dirk Schmidt
Da die Anwälte noch keine Akteneinsicht erhalten haben und die Polizei zu dem Verfahren keine Auskunft gibt, stellt sich hier die Frage, wer die drei Personen angezeigt hat und warum ausgerechnet diese drei?
Oliver Ongaro vom Straßenmagazin fiffyfifty hat dazu eine klare Meinung: „Wir von fiftyfifty sind die üblichen Verdächtigen. Kein Zufall, weil ausgerechnet fiftyfifty-Mitarbeiter*innen, die auch Öffentlichkeitsarbeit machen, nun mit Verfahren belastet werden. Angesichts der Wahlerfolge der AfD ist es das komplett falsche Zeichen der Polizei, Menschen einzuschüchtern, die sich den Rechtsextremisten friedlich in den Weg stellen“.
Fifty-fifty-Verkäufer Björn ist empört über die Kriminalisierung der Streetworker*innen. „Wir Obdachlosen haben keine Lobby und die große Teilnahme an der Demo gegen den Spaziergang der AfD gibt uns Rückendeckung. Wir sind den Anfeindung auf der Straße immer mehr ausgesetzt, das Klima wird deutlich rauer“, berichtet er. „Die würden uns am liebsten alle ins Lager sperren, wie damals“, erklärt er. Der gewaltfreie Protest von so vielen Menschen sei ein tolles Zeichen gewesen und auch die Aktion dagegen, die Obdachlosen wie im Zoo zu begaffen.
Das Team von fiftyfifty will sich nicht einschüchtern lassen. Der friedliche Protest gegen eine Partei, die in Düsseldorf, obdachlose oder suchtkranke Menschen gemeinsam mit Asylsuchenden in zentralisierte Sammelunterkünftestecken möchte, müsse legitim sein. Als Sozialarbeiter*innen könne man es nicht zulassen, dass Obdachlose und Suchtkranke wie im Zoo begafft werden. „So geht man nicht mit Menschen um“, betonen sie.
Der Rücken wurde ihnen auch am Samstag (12.9.) gestärkt, als in Düsseldorf mehrere Tausend gegen Rechts auf die Straße gingen.