Flughafen Düsseldorf: Reisesouvenir Elektroschocker – getarnt als Taschenlampe – sichergestellt

Das Sicherheitsbedürfnis der Menschen führt dazu, dass einige meinen, sich mit Waffen versorgen zu müssen, um sich im vermeintlichen Notfall wehren zu können. Dieses Gefühl hatte offenbar auch die 15-jährige Tochter einer niederländischen Familie, die am 5. August 2026 mit einem Flugzeug aus Istanbul in Düsseldorf landeten.
Die beiden Erwachsenen wollten mit ihren drei Kindern den Flughafen über den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen. Dabei wurden sie von den Zollbeamten angesprochen und zur Kontrolle ihres Reisegepäcks gebeten.
Dabei fanden die Zöllner im Gepäck der 47-jährigen Mutter der Familie eine Taschenlampe, die jedoch ebenfalls als Elektroschocker genutzt werden konnte und somit eine verbotene Waffe darstellte. Auf die Nachfrage, weshalb die Niederländerin eine solche Waffe mitführe antwortete sie, dass ihre 15-jährige Tochter diese hätte haben wollen. Auf der Verpackung fand sich ein Warnhinweis der “Warning: Keep away from the reach of children” übersetzt “Warnung: Aus der Reichweite von Kindern fernhalten” lautete. Diese Warnung ignorierten die Reisenden offenbar.
Die Zollbeamten leiteten wegen des Verdachts des versuchten Bannbruchs in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz ein Strafverfahren gegen die Niederländerin ein. Der Elektroschocker wurde sichergestellt. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung für die zu erwartenden Kosten konnte die Familie ihren Heimweg fortsetzen.
Die Waffe verblieb beim Zoll und wird nach Beendigung des Verfahrens vernichtet.