Düsseldorf: Gleich doppelt keine gute Idee – polizeilich Gesuchter badet im Rhein

Bei der Kontrolle des Badeverbots am Rheinstrand in Hamm trafen die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes am Mittwoch (29.7.) auf einen Mann, der bis zur Hüfte im Wasser stand. Trotz mehrfacher Aufforderung weigerte sich der Mann zunächst das Wasser zu verlassen und seine Personalien anzugeben.
Schließlich rief er – immer noch im Wasser stehend – den OSD-Kräften einen Namen zu. Doch erste Überprüfungen über die Leitstelle des Ordnungsamtes ergaben keine eindeutige Identifizierung. Erst eine weitere Prüfung sowie die erkennungsdienstliche Abfrage bei der Polizeileitstelle ergaben schließlich, dass gegen den Mann ein offener Haftbefehl vorlag.
Einsatzkräfte der Polizei kamen hinzu und ihnen gegenüber erklärte der Mann, ihm sei der Haftbefehl bekannt. Durch Gespräche und Versuche die Situation nicht eskalieren zu lassen, kam der Mann schließlich aus dem Wasser. Die Polizei nahm ihn in Gewahrsam.
Das Baden in der Bundeswasserstraße ist seit August 2025 im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet entlang des Rheinufers verboten, da es sich um eine Bundeswasserstraße handelt und Lebensgefahr besteht. Wer trotzdem ins Wasser geht, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Das gilt bereits für alle, die sich tiefer als im knöcheltiefem Wasser des Rheins befinden.
Entlang des Rheins warnen rund 70 Hinweisschilder mit Piktogrammen und Hinweisen in verschiedenen Sprachen vor der Lebensgefahr, die beim Schwimmen im Rhein droht. Auch die Notrufnummer und der Rheinkilometer sind auf den Schildern angegeben, damit im Notfall der genauer Standort übermittelt werden kann, um den Einsatzkräften eine präzise und schnelle Anfahrt zu ermöglichen.