Warum gab es zwei Demonstrationen für die Freiheit Palästinas in Düsseldorf?

Gleich zwei Demonstrationen für die Freiheit Palästinas waren für Samstag (22.11.) im Bereich des Düsseldorfer Hauptbahnhofs angemeldet worden. Auf den ersten Blick ähnelten sich sich. Denn auf beiden wurden zahlreiche palästinensische Flaggen in den Farben schwarz, weiß, rot und grün geschwungen und Kufiyas (Palästinensertücher) getragen, die für den Widerstand der Palästinenser und die Solidarität mit ihnen stehen. Auch sorgten beide für Verkehrsbehinderungen im vorweihnachtlichen Düsseldorf. Doch inhaltlich gab es Unterschiede.
Bei der Demonstration, die ab DGB-Haus an der Friedrich-Ebert-Straße startete, stand der Frieden im Mittelpunkt und die Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens in Palästina.

Bei der Demo ab DGB-haus beteiligten sich auch Friedensorganisationen und die Internale Jugend Düsseldorf, Foto: Infozentrale
Im Gegensatz dazu waren die Forderungen der zweiten Demo, die vor dem Hauptbahnhof mit einer Kundgebung begann, deutlich radikaler. Die Anmelder von “Muqawama NRW” hatten sich im Vorfeld vor dem Verwaltungsgericht gegen die Auflagen der Polizei zur Wehr gesetzt. Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hatte entschieden, dass bei der Versammlung weder das Existenzrecht Israels geleugnet werden, noch die Parolen „Yalla, Yalla Intifada“, „There is only one state – Palestine ´48“ sowie „From the river to the sea – Palestine will be free“ in jedweder Form geäußert werden dürften. Damit wurde die vom Polizeipräsidium Düsseldorf getroffene Prognose, wonach es sich dabei um Straftaten wie Volksverhetzung, Billigung von Straftaten und Verwendung von Kennzeichen terroristischer Vereinigungen handele, bestätigt. Die Anmelder legten aber Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster ein und bekamen Recht. “Das Existenzrecht des Staates Israel in Abrede zu stellen verwirklicht für sich genommen keinen Straftatbestand” urteilte das Oberverwaltungsgericht NRW.

Die Polizei dokumentierte die Banner und Plakate, Foto: Infozentrale
Es dauerte rund drei Minuten, bis zu Beginn der Versammlung die lange Liste von Auflagen verlesen wurde, in den genau beschrieben war, welche Parolen beziehungsweise Gruppierungen nicht Bestandteil der Demo sein dürfen. Die Polizei schaute genau auf die Plakate und hörte auf die Beiträge.

Der Jurist von Muqawama NRW feierten seinen Sieg vor Gericht – im Hintergrund das Banner “Deutsche Waffen, deutsches Geld, morden in aller Welt”, Foto: Infozentrale
Der Jurist, der die Klage für “Muqawama NRW” betrieben hatte, feierte das Urteil vom Oberverwaltungsgericht und betonte in seiner Rede: „Ich persönlich vertrete die Meinung, das Palästina ein freies Land sein sollte, das Palästina das einzige Land sein sollte, das im Nahen Osten der Palästinenser und der Menschen, die sich Israelis nennen, existieren sollte und das Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer gehen sollte. … Die Polizei Düsseldorf und das zionistische Verwaltungsgericht Düsseldorf waren der Meinung, dass unsere Meinungsfreiheit bezüglich dieser Einstaatenlösung nicht gewährleistet ist, das wir dazu schweigen müssen, das wir nur täglich und jede Woche über die toten Kinder reden dürfen, über den Völkermord, über all das Leid, aber niemals hinterfragen dürfen, was der Ursprung dieses Leidens ist. Und zwar der Staat Israel selbst. Und deswegen habe ich das nicht eingesehen, sondern – wie ihr alle auch nicht, wie ihr alle weiterhin Widerstand leistet, Parolen ruft, jede Woche hier steht und zeigt, das ihr für Palästina einsteht, für ein Palästina, das uns zurückgegeben wird. Genauso habe ich diesem Kampf … geführt und wir haben vor dem Oberverwaltungsgericht NRW gewonnen, das nun das Existenzrecht Israels von uns allen, von allen Menschen in Nordrhein-Westfalen abgelehnt werden darf. Israel hat kein Existenzrecht.“ Er kündigte in seiner Rede an, man würde weiter jede Woche demonstrieren, bis es kein Israel mehr gäbe. Die Antwort der Teilnehmer*innen war lautstark „There is only one state – Palestine ´48“.
Damit ist gemeint das Palästina ganz Israel umfassen soll und mit der ’48 der Zeitpunkt 1948, als Israel noch nicht existierte.

Bei dieser Demo wurde Israel das Existenzrecht abgesprochen, Foto: Infozentrale
Begleitet von einem großen Polizeiaufgebot zogen beide Demonstrationszüge mit circa 100 Teilnehmenden durch die Innenstadt. Laut Mitteilung der Polizei wurden im Verlauf neun Strafanzeigen gefertigt, sechs wegen des Verdachts der Volksverhetzung, zwei wegen Beleidigung und eine Anzeige wegen Körperverletzung.