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Home›Düsseldorf›Düsseldorf: Versenkbare Poller beschränken ab April Zufahrt Richtung Burgplatz

Düsseldorf: Versenkbare Poller beschränken ab April Zufahrt Richtung Burgplatz

Von Ute Neubauer
6. Februar 2025
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Die Installation einer modernen Hubpolleranlage als Durchfahrtssperre in der Mühlenstraße ist inzwischen abgeschlossen, Foto: Stadt Düsseldorf, Dezernat für Mobilität und Umwelt

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss (OVA) der Stadt Düsseldorf hat am Mittwoch (5.2.) grünes Licht für den Betrieb der Hubpolleranlage an der Mühlenstraße gegeben. Die Beschränkung der Zufahrt der Mühlenstraße in Richtung Burgplatz wird ab April phasenweise eingeführt. Im Vorfeld werden die Zufahrtsberechtigten über die Möglichkeiten zur Identifizierung an der Hubpolleranlage und die Ausgabe der dafür notwendigen Sender (RFID-Chips) oder QR-Codes bzw. Kennzeichenerkennung informiert. Ziel der versenkbaren Poller ist es für mehr Sicherheit und eine verbesserte Aufenthaltsqualität im Bereich des Burgplatzes zu sorgen, sowie die starken Verkehrsbehinderungen auf der Heinrich-Heine-Allee zu entschärfen. Der Beschluss für den Gesamtumbau der Mühlenstraße ist für das Jahr 2025 geplant. Das Betriebskonzept gemeinsam mit Taxigewerbe, Hotelbranche, Altstadtgemeinschaft, Polizei und DEHOGA erarbeitet. Die Anlage verlangt für die Einfahrt eine Berechtigung und die Poller werden nach jedem Fahrzeug wieder hochgefahren. Die Ausfahrt erfolgt automatisch über Sensoren.

Durch die neue Hubpolleranlage soll die Mühlenstraße erheblich beruhigt und die Aufenthaltsqualität verbessert werden, Foto: Stadt Düsseldorf, Dezernat für Mobilität und Umwelt

Regelungen für Berechtigte

Die Anlage bietet Berechtigten je nach Nutzergruppe verschiedenen Möglichkeiten der Identifizierung, um die Durchfahrt zu ermöglichen. Es werden RFID-Chip, QR-Codeleser sowie Kennzeichenerkennung zum Einsatz kommen. Für den Lieferverkehr ist die Durchfahrt zu festgelegten Zeiten montags bis freitags von 5 Uhr bis 11.30 Uhr sowie samstags von 5 Uhr bis 9 Uhr gewährleistet.

  • Berechtigte zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten und/oder zum Parken im Rathausinnenhof erhalten einen RFID-Chip zum Öffnen der Hubpolleranlage.
  • Anwohner*innen, Nutzer*innen der örtlicher Garagen und anliegende Gewerbetreibende erhalten ebenfalls einen RFID-Chip. Allerdings gibt es für ihre Besucher*innen keine Zugangsberechtigung, da dies nicht kontrollierbar ist. Ihnen wird empfohlen, die naheliegenden Parkhäuser zu nutzen. Dies wird auch den Kundinnen und Kunden der Rheinschiffe geraten, denen auch keine Zugangsberechtigung erteilt wird.
  • Die Hotels, deren Vorfahrten in der Mühlenstraße liegen und das Rathaus erhalten die Möglichkeit, die Poller für Gäste sowie Besucher*innen eigenständig herunterzufahren. Dazu kann an der Hubpolleranlage per Gegensprechanlage Kontakt mit den Institutionen aufgenommen werden.
  • Die Zufahrt zum Burgplatz für Taxen erfolgt über eine automatisierte Kennzeichenerkennung. Gleiches gilt für Dienstfahrzeuge sowie für Fahrzeuge von Polizei und Feuerwehr, im Einzelfall werden auch RFID-Chip-Karten ausgegeben werden. Im Falle eines Technikausfalls ist die Anlage auch per Hand über einen Steckschlüssel zu öffnen.
  • Für den Auf- und Abbau von Veranstaltungen (Riesenrad, Weihnachtsmarkt, Sportveranstaltungen etc.) werden zeitlich befristete QR-Codes ausgegeben, die auch per Mail an die Berechtigten verschickt werden können.
  • Die berechtigten Firmen erhalten zukünftig neben der Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone auch die Tools zum Öffnen der Hubpolleranlage. Welche Freigabefunktion zum Einsatz kommt, wird im Einzelfall entschieden.
  • Die Anfahrt zu den vorhandenen allgemeinen Behindertenparkplätzen ist zu den Sperrzeiten der Hubpolleranlage über die Mühlenstraße nicht möglich. Betroffene können den allgemeinen Behindertenparkplatz in Höhe Ratinger Straße 48 oder die Behindertenparkplätze in den nahegelegenen Parkhäusern nutzen.

Sollten Probleme an der Anlage beim Einfahren in die Mühlenstraße entstehen, kann die rund um die Uhr besetzte Verkehrs- und Tunnelleitzentrale (VTLZ) kontaktiert werden. Deren Telefonnummer ist auf der Bediensäule der Hubpolleranlage angegeben.

Start Anfang April

In der Anfangsphase der Inbetriebnahme der Hubpolleranlage Anfang April wird ein Mitarbeiter vor Ort sein, bis der reguläre Betrieb sich etabliert hat. Begonnen wird mit einer temporären Sperrung vor Feiertagen und an Wochenenden, freitags je ab 18 Uhr, samstags ab 16 Uhr. Durch das “Sperrkonzept Altstadt” ist dann auch die Befahrung von Neubrückstraße, Ratinger Straße und Liefergasse ausgeschlossen.

Stufe zwei sieht dann die Neuregelung der Verkehrsführung und Sperrung auch an Wochentagen vor. Dann wird die Durchfahrt montags bis freitags von 18 Uhr bis 5 Uhr sowie am Wochenende von samstags 10 Uhr bis montags 5 Uhr für den nicht berechtigten Verkehr gesperrt.

In einer dritten Stufe soll das Taxi-Management am Burgplatz organisiert werden. Die Anzahl der wartenden Taxis dort soll auf zwölf begrenzt werden. Erarbeitet wird dafür eine “Pförtnertechnik”, die in einem außerhalb der Mühlenstraße liegenden Bereich wartenden Taxis die Freigabe erteilt, den Burgplatz anzufahren. Die Detailplanungen erfolgen derzeit und sehen aktuell diesen Platz auf der Fritz-Roeber-Straße vor. Bevor dies umgesetzt wird, werden die politischen Gremien darüber abstimmen.

Alle Umsetzungsstufen werden engmaschig evaluiert und bei Bedarf angepasst.

StichworteAltstadt
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