Düsseldorf: Neue Elternbeitragssatzung für Kita und OGS ab Sommer 2027

Der Rat der Stadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am Donnerstag (16.7.) beschlossen, dass die Elternbeiträge für Kita und OGS ab 1. August 2027 neu geregelt werden. Ziel ist es Familien finanziell zu entlasten und die Voraussetzungen für eine langfristig verlässliche Kinderbetreuung zu stärken.
Kernstück der Neuregelung ist die vollständige Beitragsfreiheit für eine wöchentliche Betreuung von bis zu 35 Stunden in Kitas, in der Kindertagespflege und im Offenen Ganztag (OGS) – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Für Kinder im letzten und vorletzten Jahr vor der Einschulung bleibt der Besuch der Kita sogar bis zu 45 Wochenstunden beitragsfrei.
Grundlage sind künftig die tatsächlichen Betreuungszeiten Düsseldorfer Familien. Während bislang rund 80 Prozent der Eltern pauschal eine Betreuung für 45 Stunden je Woche gebucht haben, lag die tatsächliche Betreuungsdauer häufig darunter. Mit der neuen Satzung soll der Anreiz für eine bedarfsgerechte Buchung geschaffen werden, um das System vor Überlastung zu schützen. So können Fachkräfte gezielter eingesetzt und die pädagogische Qualität der Betreuung dauerhaft auf einem hohen Level gehalten werden.
Für Familien fallen erst Beiträge an, wenn das jährliche Bruttohaushaltseinkommen über 60.000 Euro liegt und gleichzeitig mehr als 35 Betreuungsstunden pro Woche in Kita oder Kindertagespflege beziehungsweise Betreuungszeiten im Offenen Ganztag über 15 Uhr hinaus in Anspruch genommen werden. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Einkommen der Familie.
Die neuen Regelungen ab dem 1. August 2027 im Überblick
Beitragsfrei sind künftig:
- die Betreuung in einer Kita oder in der Kindertagespflege bis zu 35 Wochenstunden,
- die Betreuung im Offenen Ganztag bis 15 Uhr,
- der Besuch der Kita im letzten und vorletzten Jahr vor der Einschulung – auch bei einer Betreuungszeit von bis zu 45 Wochenstunden.
Beitragspflichtig bleiben (nach Einkommensstaffelung):
- die Betreuung in Kita oder Kindertagespflege mit mehr als 35 Wochenstunden bei einem jährlichen Bruttohaushaltseinkommen von über 60.000 Euro,
- die Betreuung im Offenen Ganztag oder im gebundenen Ganztag über 15 Uhr hinaus bis 16 Uhr.
Geschwisterkind-Regelung:
- Besuchen mehrere Geschwister gleichzeitig eine Kita, die Kindertagespflege oder eine Betreuung im Primarbereich länger als 35 Stunden in der Woche ( OGS nach 15 Uhr), wird für das zweite und jedes weitere Kind eine Ermäßigung von 50 Prozent gewährt. Der volle Beitrag ist jeweils für das Kind zu entrichten, für das nach der Beitragstabelle der höchste Beitrag anfällt.