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Düsseldorf – Duisburg: “Nur bis zu den Knien im Wasser” – 40-Jähriger nach Badeunfall reanimiert

Von Ute Neubauer
25. Juni 2026
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Die Polizei hat bewusst die Rettungsbem,ühungen unkenntlich gemacht und warnt eindringlich vor den Gefahren, Foto: Polizei Duisburg

Das Argument vieler Menschen, die vom Ordnungsamt über das Badeverbot im Rhein belehrt werden, lautet: „Ich gehe ja nur bis zu den Knien ins Wasser“. Dass auch dies ausreichen kann in Lebensgefahr zu geraten oder sogar zu sterben zeigt ein aktueller Einsatz der Wasserschutzpolizei am Montag (22.6.) gegen 17:15 Uhr.

In der Wache der Wasserschutzpolizei ging die Meldung ein, dass am Rheinstrand in Düsseldorf (auch Paradiesstrand genannt) eine Person aus dem Rhein geborgen wurde. Einsatzkräfte der Polizei Düsseldorf waren bereits vor Ort und reanimierten den 40-jährigen Düsseldorfer erfolgreich. Er kam anschließend zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus.

Nach bisherigen Erkenntnissen hatte sich der Mann mit Bekannten am Rheinufer aufgehalten. Die Gruppe hatte gemeinsam gegrillt und einige Biere getrunken. Aufgrund der hohen Temperaturen seien sie wiederholt ins Wasser gegangen, um sich abzukühlen. Auch der 40-Jährige sei lediglich bis zu den Knien im Wasser gewesen und habe sich zwischendurch zur Abkühlung ins flache Wasser gesetzt.

Plötzlich habe ein Zeuge ein gurgelndes Geräusch wahrgenommen. Kurz darauf sei der Mann untergegangen. Mit einem Jetski eilte der Zeuge gemeinsam mit einer weiteren Person zur Unglücksstelle. Zusammen zogen sie den Mann aus dem Wasser, da war er aber bereits drei bis vier Minuten unter Wasser gewesen.

Mit der Präventionskampagne “RHEIN.REIN.TOT.” warnt die Wasserschutzpolizei eindringlich vor den Gefahren des Rheins. Bereits das Betreten des Rheins kann lebensgefährlich sein. Es muss niemand schwimmen gehen, um in Not zu geraten. Strömungen, Strudel, abrutschende Uferbereiche oder die Sogwirkung vorbeifahrender Schiffe können Menschen binnen Sekunden den Halt verlieren lassen. Der aktuelle Einsatz zeigt: Es reicht manchmal schon, im Wasser zu stehen.

Der Appell: Gehen Sie nicht in den Rhein. Nicht zum Schwimmen. Nicht zum Abkühlen. Nicht “nur kurz”. Nicht “nur bis zu den Knien”.

Ein einziger Moment kann ausreichen. Damit aus einem Sommertag kein Rettungseinsatz wird. Damit Angehörige nicht auf einen Anruf warten müssen. Damit Einsatzkräfte nicht wieder alles versuchen müssen. Der Rhein ist kein Badegewässer.

StichworteBadeverbotPolizeiReanimationRhein
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