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Home›Düsseldorf›Düsseldorf Flingern: Verzweifelte Mieter machen auf ihre Lage aufmerksam

Düsseldorf Flingern: Verzweifelte Mieter machen auf ihre Lage aufmerksam

Von Ute Neubauer
16. Oktober 2025
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Mieter*innen und Bündnismitglieder trafen sich am Donnerstag (16.10.) vor den betroffenen Häusern

Immer wieder erreichen das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum Hilferufe von Mieter*innen, die unter dem Geschäftsgebaren ihrer Vermieter leiden. Der jüngste Fall betrifft gleich vier Häuser in Flingern, die alle dem gleichen Eigentümer gehören. Jahrelang lebten die Menschen in den Häusern zufrieden und zahlten eine Miete, die vom alten Eigentümer nie wirklich erhöht wurde. Das änderte sich, als im Sommer 2023 die Gebäude verkauft wurden.

Der neue Eigentümer erhöhte die Miete sofort um 20 Prozent. Dabei verwies er allerdings nicht auf den für Düsseldorf gültigen Mietspiegel und überschritt den Rahmen der zulässigen Erhöhung. Viele Mieter*innen akzeptierten die Erhöhung trotzdem, da sie davon ausgingen, dass alles rechtens sei.

Erschreckt waren sie dann, als im Mai 2024 Modernisierungsmaßnahmen angekündigt wurden. Diese würden schätzungsweise 500.000 Euro kosten und sich in einer erneuten Mieterhöhung niederschlagen, wurde den Mieter*innen schriftlich mitgeteilt. Beim Bündnis für bezahlbaren Wohnraum wunderte sich niemand, dass vom Eigentümer gleichzeitig zur Ankündigung eine Prämie für alle Mieter*innen in Aussicht gestellt wurde, die freiwillig ausziehen. Die vier Wohngebäude haben zusammen 44 Wohneinheiten und tatsächlich zogen einige Parteien aus. Die verbleibenden Mieter*innen haben erfahren, dass die ausziehenden Menschen offenbar eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben mussten, um eine recht niedrige Prämie zu erhalten.

Ein Ehepaar berichtet bei einem Termin vor Ort, dass sie bereits seit 1977 in einem der Häuser wohnen. Ihr Mietvertrag war damals so ausgestellt worden, dass er für ein Jahr gilt und sich stillschweigend verlängert, wenn keine der Parteien kündigt. Bisher war das kein Problem, doch der neue Eigentümer kündigte dem Paar im Juli 2025. Zum 1. Dezember 2025 sollen sie ausziehen – eine Begründung wurde nicht genannt. Besonders belastend ist die Situation, da der Ehemann im April einen Schlaganfall erlitt und immer noch unter den Folgen leidet. Die beiden haben einen Anwalt konsultiert, der die Kündigung als unwirksam einstuft und versicherte, dass aufgrund der langen Mietdauer eine Frist von mindestens einem Jahr gelten würde. Dem Paar ist die Sorge über die Zukunft deutlich anzumerken – wird der Vermieter zum 1. Dezember mit dem Möbelwagen vorfahren und sie zum Auszug zwingen?

In der Dachgeschosswohnung gibt es kaum eine Ecke, die nicht von Wasserschäden beeinträchtigt ist

Wie nachlässig der Eigentümer mit Schäden im Haus umgeht, zeigte der Bewohner einer Dachgeschosswohnung. Das Dach ist defekt, was immer wieder zu Wasserschäden in seiner Wohnung führt. 19 Schäden gab es, nur drei davon seien ordentlich behoben worden, betont der Mieter. In der bevorstehenden kalten Jahreszeit werden vermutlich noch weitere hinzukommen, da eine Reparatur des Daches noch immer nicht terminiert ist.

Dass auch die leergezogenen Wohnung nicht saniert werden, konnten die verbleibenden Mieter*innen beobachten. Diese werden, mit einigen Möbeln versehen, für einen deutlich höheren Mietzins als Wohngemeinschaften an Studierende vergeben. Da immer wieder Menschen mit Koffern in einem der Häuser angetroffen werden, vermuten die Bewohner*innen, dass auch Wohnungen über Airbnb angeboten werden. Einen dafür typischen Schlüsselkasten finden man im Eingang.

Kommentar: Eigentümer interessiert nur der Profit

Wer sich nun wundert, warum in diesem Artikel weder eine konkrete Adresse noch der Name des Eigentümers genannt werden, der muss wissen, dass Ddorf-aktuell in der Vergangenheit bereits mehrfach von Anwälten der Immobilien-Eigentümer mit Unterlassungsklagen überzogen wurde. Das macht deutlich, dass solches Geschäftsgebaren unter den Teppich gekehrt werden soll. Was aus den Mieter*innen wird, ist den Eigentümern oft egal. Was für sie zählt, sind die Rendite und der Profit. Auch im Flingeraner Fall wurde den Mieter*innen mit einer Verwertungskündigung gedroht. Bei einer Verwertungskündigung gibt der Gesetzgeber dem Eigentümer das Recht zur Kündigung, wenn er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes gehindert wird und ihm dadurch erhebliche Nachteile entstehen. Davon sind besonders Mietverhältnisse betroffen, die als bezahlbar gelten – im Flingeraner Fall sechs Euro je Quadratmeter. Durch diese Praxis wird immer mehr bezahlbarer Wohnraum vernichtet – da hilft es auch nicht, neue Wohnungen zu bauen. Wer sich dagegen wehrt, ist auf sich gestellt. Unterstützung durch die Stadt gibt es in den wenigsten Fällen, da die Interessen der Eigentümer häufig als gewichter eingeschätzt werden, als die der Mieter*innen. Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum versucht Fälle aufzudecken und öffentlich zu machen – aber auch dann reagiert die Stadt nur selten. 

Informationen über das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum gibt es hier.

StichworteBündnis für bezahlbaren WohnraumFlingern
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