Flughafen Düsseldorf: Zwergspitz muss wegen fehlendem Tollwutimpfschutz in Quarantäne

Da durch einreisende Tiere eingeschleppte Tollwut gravierende Auswirkungen haben können, kontrolliert der Zoll am Flughafen Düsseldorf sehr genau. Das musste auch eine 45-jährige Duisburgerin feststellen, die mit ihrem 10 Monate alten Zwergspitz am 27.4.25 aus der Türkei nach Deutschland einreisen wollte.
Die Hundebesitzerin wollte den Zollbereich durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen und wurde dort von den Zöllnern gebeten, die Unterlagen für das Tier vorzulegen. Die Reisende konnte zwar den europäischen Heimtierpass vorlegen, nicht aber Nachweise über eine Tollwutimpfung. Diese habe sie zuhause, gab die Frau an.
Die Zöllner kontaktierten daraufhin das Veterinäramt der Stadt Düsseldorf, das die Beschlagnahme des Hundes anordnete. Zwar konnten die Impfunterlagen noch digital vorgelegt werden, aber diese wiesen nur einen Titer von 0,3 IE/ml auf (der Grenzwert für einen wirksamen Schutz liegt bei mindestens 0,5 IE/ml).
“Auch wenn uns bewusst ist, dass der Hund als Familienmitglied angesehen wird und eine Quarantäne Stress für Tier und Besitzer bedeutet, wäre der Schaden durch eine eingeschleppte Tollwuterkrankung ungleich höher. Daher empfiehlt der Zoll dringend, sich vor Reiseantritt bei den zuständigen Veterinärbehörden zu informieren”, so Michael Walk, Pressesprecher des Hauptzollamts Düsseldorf.