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Home›Service›Mieterverein Düsseldorf informiert über Erstattungsansprüche aus der CO2-Abgabe

Mieterverein Düsseldorf informiert über Erstattungsansprüche aus der CO2-Abgabe

Von Ute Neubauer
11. Juli 2024
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Beispiel für eine Abrechnung, bei der die Abgabe ordnungsgemäß abgezogen wurde

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) in Kraft. Bis dahin mussten die seit 2021 fälligen Kosten für die Beheizung und die Wassererwärmung mit fossilen Brennstoffen – sogenannte CO2-Kosten – komplett von den Mieter*innen getragen werden. Der Mieterverein informiert darüber, dass sich dies nun geändert hat.

„Mieterinnen und Mieter besitzen erstmalig für Abrechnungszeiträume, die ab dem 01.01.2023 oder später beginnen, einen Erstattungsanspruch aus der CO2-Abgabe gegenüber ihren Vermietern“, erklärt Hans-Jochem Witzke, der Vorsitzende des Mieterverein Düsseldorf. Je schlechter die Energiebilanz des Hauses ist, umso größer der Anteil, den der Vermieter an den CO2-Kosten tragen muss. Neben Brennstoffen wie z. B. Öl und Gas kann auch Fernwärme unter das CO2-Kostenaufteilungsgesetz fallen, wenn zur Wärmeerzeugung fossile Brennstoffe eingesetzt werden.

Hans-Jochem Witzke

Meist erstellen Dienstleister in Mehrfamilienhäusern mit Zentralheizung ausgestattet die Heizkostenabrechnung. Die vom Vermieter zu tragenden Kosten für die CO2-Abgabe müssen in der jährlichen Heizkostenabrechnung abgezogen werden und dürfen nicht mehr auf die Mieter*innen umgelegt werden. Fehlt die Aufteilung der CO2-Abgabe in der Heizkostenabrechnung oder sind Informationen hierzu unvollständig, dürfen Mieter*innen die Heizkosten pauschal um 3 Prozent kürzen.

Wenn Mieter*innen sich beispielsweise bei Gasetagenheizung selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser versorgen, verlangt das Gesetz, dass die Betroffenen ihren Erstattungsanspruch innerhalb von zwölf Monaten gegenüber dem Vermieter in Textform geltend machen.

„Man muss befürchten, dass viele Mieterinnen und Mieter, die sich selbst mit Wärme versorgen und beispielsweise einen Vertrag mit den örtlichen Stadtwerken haben, ihre Rechte gar nicht kennen oder sich nicht trauen, einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter geltend zu machen“, so Witzke. Um die Erstattungshöhe zu ermitteln, stellt unter anderem das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Online-Rechner zur Verfügung. In sechs Schritten kann dort der Anspruch ermittelt werden. Hier geht es zum Rechner.

An der Oststraße in Düsseldorf sind die Büros des Mietervereins

Der Mieterverein hilft außerdem den Mitgliedern bei der Überprüfung von Heizkostenabrechnungen oder bei der Geltendmachung von Erstattungsansprüchen aus der CO2-Abgabe gegenüber ihren Vermietern. Der Verein vertritt die mietrechtlichen und die wohnungspolitischen Interessen von fast 34.000 Mitglieder und gehört dem Deutschen Mieterbund (DMB) an. Er bietet seine Dienste neben Düsseldorf auch in Neuss und Ratingen in eigenen Büros sowie in Erkrath und Grevenbroich in den Rathäusern an. Beratung ist beispielsweise zu den Themen Mieterhöhung, Mietpreisbremse, Kündigung, Heiz- und Nebenkosten, Wohnungsmängel, Renovierung, Rückforderung von Kautionen, Wohngeld und Überprüfung von Mietverträgen möglich.

StichworteCO2-AbgabeMieterverein
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