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Home›Düsseldorf›411.022 Wahlberechtigte dürfen in Düsseldorf den Bundestag wählen

411.022 Wahlberechtigte dürfen in Düsseldorf den Bundestag wählen

Von Ute Neubauer
19. September 2021
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Die Briefwahl ist auch in Düsseldorf sehr beliebt, am Sonntag werden die Stimmen deshalb in der Messehalle ab 18 Uhr ausgezählt

Am nächsten Sonntag (26.9.) ist es soweit: Die Abgeordneten des neuen Bundestags werden gewählt. In Düsseldorf sind 411.022 Menschen wahlberechtigt. Rund 170.000 Wähler*innen haben eine Antrag auf Briefwahl gestellt. Für die übrigen stehen am Sonntag 315 Wahlräume zur Verfügung, die von 8 bis 18 Uhr geöffnet sind.

Großes Interesse an Briefwahl

Auch in Düsseldorf ist der allgemeine Trend zur Briefwahl deutlich zu erkennen. Bei der Landtagswahl 2017 hatten 110.758 Wahlberechtigte Briefwahl beantragt. Mit Stand 16. September sind es für die Bundestagswahl 2021 bereits rund 170.000. Über 110.000 rote Wahlbriefe sind inzwischen wieder beim Wahlamt eingetroffen. Zum ersten Mal war es bei dieser Bundestagswahl an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet möglich, seine Briefwahl persönlich vorzunehmen. “Der Wunsch, per Briefwahl abzustimmen, ist so hoch wie nie. Wir hatten einen Zuwachs erwartet und sind daher nicht überrascht und gut vorbereitet”, betont der zuständige Beigeordnete Christian Zaum.

Seit dem 21. August hatte die Stadt Düsseldorf in verschiedenen Stadtteilen für einen Tag jeweils von 9 bis 13 Uhr Direktwahlstellen eingerichtet. Dort konnten Wahlberechtigte einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (Briefwahlantrag) stellen und direkt vor Ort wählen. Diese Möglichkeit gibt es jetzt nur noch beim Wahlamt.

Wer jetzt noch Briefwahl beantragen möchte

Die Wähler*innen sollten beachten, dass sich durch das große Briefwahlaufkommen die Postlaufzeiten für die Zusendung der Briefwahlunterlagen und auch die Laufzeit für die Rücksendung der roten Wahlbriefe verlängern kann. Daher weist das Amt auf folgende Punkte hin:

  • Falls die beantragten Briefwahlunterlagen nicht mehr rechtzeitig bei den Wahlberechtigten ankommen, muss unbedingt vor dem Wahlwochenende Kontakt mit dem Amt für Statistik und Wahlen aufgenommen werden.
  • Im Wahlraum kann in einem solchen Fall nicht gewählt werden. Die Wahlbenachrichtigung ist kein Ersatz für einen nicht erhaltenen Wahlschein.
  • Nicht erhaltene Briefwahlunterlagen können ausschließlich gegen schriftliche Erklärung und nur durch das Amt für Statistik und Wahlen bis einschließlich Samstag, 25. September 2021, 12 Uhr, ersetzt werden.
  • Das Amt für Statistik und Wahlen empfiehlt, ab Montag, 20. September, für die Beantragung der Briefwahl persönlich zur Brinckmannstraße 5 zu kommen. Wegen der Postlaufzeiten sollte die Beantragung online oder per Mail/Anschreiben ab der kommenden Woche möglichst nur in Notfällen vorgenommen werden.
  • Ebenso wird empfohlen, die roten Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln ab der kommenden Woche möglichst im Amt für Statistik und Wahlen, in den Bürgerbüros und den Bezirksverwaltungsstellen abzugeben beziehungsweise in den dortigen Briefkasten zu werfen. Die Briefkästen der Bürgerbüros und Bezirksverwaltungsstellen werden auch am Wahlwochenende noch mehrmals geleert.
  • Alle roten Wahlbriefe müssen am Wahltag bis spätestens 18 Uhr beim Amt für Statistik und Wahlen, Brinckmannstraße 5, eingegangen sein; später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt.

Möglichkeiten zur Direktwahl

Für alle Dienstleistungen rund um die Bundestagswahl hat das Amt für Statistik und Wahlen in der kommenden Woche Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, am Donnerstag, 23. September, und am Freitag, 24. September, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wahlsonntag am 26. September

Die 315 Wahlräume im Stadtgebiet sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Erstmals wird die Auszählung der Briefwahl mit rund 1.000 Wahlhelfer*innen in der Messehalle 8b stattfinden. Dort wird am Sonntag die Auszählung wie in den Wahlräumen um 18 Uhr beginnen.

Das Amt für Statistik und Wahlen weist darauf hin, dass – sofern keine Briefwahl beantragt wurde – am Wahlsonntag auch ohne Wahlbenachrichtigung im Wahlraum gewählt werden kann. Hierzu ist unbedingt der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Der Wahlraum kann im Internet mit dem Wahlraumfinder auf www.duesseldorf.de oder telefonisch beim Amt für Statistik und Wahlen erfragt werden.

Gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung besteht in allen Wahlräumen Maskenpflicht und der Mindestabstand von eineinhalb Metern ist einzuhalten. Wenn möglich sollte ein eigener Kugelschreiber mitgebracht werden, um das Infektionsrisiko weiter zu minimieren. Es liegen aber auch desinfizierte Kugelschreiber zur Abstimmung bereit. Das Amt für Statistik und Wahlen bittet darum, die Arbeit der Wahlvorstände zu unterstützen, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und den Anweisungen der Wahlhelfenden vor Ort Folge zu leisten.

Die Telefonhotline des Amtes für Statistik und Wahlen ist unter der Rufnummer 0211-8993368 zu den vorgenannten Öffnungszeiten zusätzlich am Samstag, 25. September, von 8 bis 12 Uhr und am Wahlsonntag während der Öffnungszeiten der Wahlräume von 8 bis 18 Uhr zu erreichen.

StichworteBriefwahlBundestagswahlStimmzettelWahlamt
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