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Home›Service›Gesundheit›Düsseldorf: Bis Mitte Juni keine Termine für Erstimpfungen in den Impfzentren

Düsseldorf: Bis Mitte Juni keine Termine für Erstimpfungen in den Impfzentren

Von Ute Neubauer
02.06.2021
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Wer einen Impftermin sucht, hat bis Mitte Juni bessere Chancen bei niedergelassenen Ärzten oder Betriebsärzten

Am Mittwoch (2.6.) informierte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, dass mit der Aufhebung der Priorisierung bei den Corona-Impfungen am 7. Juni, nicht sofort Impftermine zur Erstimpfungen in den Impfzentren zur Verfügung stehen. Bis mindestens Mitte Juni werden nur Zweitimpfungen in den Impfzentren verabreicht. Die Impfstoff-Lagerreserven seien nahezu vollständig aufgebraucht.

Aufhebung der Priorisierung

Auf dem Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung können ab dem 7. Juni zunächst keine Terminfenster zur Verfügung gestellt werden. Sobald wieder neue Termine freigegeben werden, wird das Gesundheitsministerium (MAGS) dies frühzeitig veröffentlichen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Die Impfkontingente für die Erstimpfungen in den Impfzentren sind derzeit ausgeschöpft. Wir haben die Lagerbestände seit April nahezu vollständig aufgelöst. Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir keinen Puffer mehr. Das bedeutet: Der vom Bund zur Verfügung gestellte Impfstoff muss mindestens bis Mitte Juni komplett für die Zweitimpfungen zur Verfügung stehen. Daran ändert auch die Aufhebung der Priorisierung nichts. Sobald wieder ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, werden wir auch wieder Termine für Erstimpfungen freigeben. Wir beobachten die Impfzahlen daher jeden Tag sehr genau. Ob wir im Laufe des Junis gezielt bestimmten Personengruppen ein Sonderimpfangebot über die Impfzentren machen können, steht derzeit noch nicht fest.“

So ist die Impfkampagne ab dem 7. Juni organisiert

Impfzentren

Das Land stellt den Impfzentren fortlaufend Impfdosen zur Verfügung. Der Bund beschafft den Impfstoff. Die Länder erhalten im Juni pro Woche vom Bund für Erst- und Zweitimpfungen fortlaufend rund 2,5 Millionen Impfdosen der Firmen BioNTech, AstraZeneca und Moderna und bislang in geringeren Mengen auch Johnson & Johnson.
NRW erhält davon etwa 530.000 Impfdosen pro Woche. Das MAGS geht in den Impfzentren zudem von rund 575.000 Zweitimpfungen in der KW 22, rund 511.000 Zweitimpfungen in der KW 23 und rund 566.000 Zweitimpfungen in der KW 24 aus.

Arztpraxen

Die nordrhein-westfälischen Arztpraxen (ab 7. Juni auch privatärztliche Praxen) werden vom Bund über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel mit Impfdosen versorgt. Zuständig für die Verteilung ist der Bund. Die Praxen können grundsätzlich – je nach Verfügbarkeit – Impfdosen von BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson direkt über dieses System bestellen. Ab dem 7. Juni werden auch die Kinder- und Jugendärzte in die Impforganisation einbezogen. Sie können ab diesem Zeitpunkt ebenfalls Impfdosen für Kinder- und Jugendliche ab 12 Jahren bestellen. Dafür steht der Impfstoff der Firma BioNTech zur Verfügung, der in der letzten Woche von der Europäischen Arzneimittelbehörde für diese Altergruppe zugelassen wurde.

Grundsätzlich erfolgen die Impfungen in Arztpraxen in eigener Verantwortung. Daher bleibt es auch ab dem 7. Juni den jeweiligen Arztpraxen überlassen, in welcher Reihenfolge und an welche Patienten Impftermine auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Impfdosen vergeben werden.

Betriebsärzte

Betriebsärzte werden ab dem 7. Juni neu in die Impforganisation mit einbezogen. Sie werden ebenfalls vom Bund über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel mit Impfdosen beliefert. Zuständig für die Verteilung ist demnach der Bund. Betriebsärzte impfen grundsätzlich in eigener Verantwortung.

Seitens des Landes wird den Betriebsärzten ermöglicht, ihr Impfstoffkontingent an ein Impfzentrum nach Wahl liefern zu lassen. In Absprache zwischen Betriebsarzt und Impfzentrum können im Vorfeld Termine oder Zeitfenster für die Impfung der jeweiligen Betriebsangehörigen vereinbart werden, die sodann aus dem Impfstoffkontingent des Betriebsarztes im Impfzentrum geimpft werden. Die Durchführung der Impfungen erfolgt in Kooperation zwischen den Impfzentren und den jeweiligen Betriebsärzten. Reguläre Impfungen in den Impfzentren werden dadurch nicht beeinträchtigt. Auf diese Weise wird den Betriebsärzten ermöglicht, trotz fehlender räumlicher und personeller Ressourcen die Impfungen für „ihre“ Betriebe ohne großen Aufwand sicherzustellen. Damit sollen insbesondere kleinere und mittlere Betriebe unterstützt werden.

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