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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Allgemeinverfügung Düsseldorf: Erweiterte Maskenpflicht bleibt, Verweilverbot endet

Allgemeinverfügung Düsseldorf: Erweiterte Maskenpflicht bleibt, Verweilverbot endet

Von Ute Neubauer
13. März 2021
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Die Maskenpflicht besteht am Rhein von den Rheinterrassen bis zur Dreieckswiese. Wer sich nicht daran hält muss mit einem Bussgeld von 50 Euro rechnen.

Am Sonntag (14.3.) endet die Gültigkeit der Allgemeinverfügung, die für die Altstadt und das Rheinufer eine erweiterte Maskenpflicht und ein Verweilverbot festlegte. Die Stadt zieht positive Bilanz, da es trotz schönem Wetter nicht mehr zu großen Menschenansammlungen gekommen sei. Da die Inzidenzzahlen wieder steigen, wurde die Allgemeinverfügung für das erweiterte Gebiet der Maskenpflicht am Rhein zwischen Rheinterrassen und Dreieckswiese und in der Altstadt bis zum 4. April verlängert.

Verweilverbot

Da es am Wochenende eher ungemütlich mit Regen, Wind und Temperaturen bis 10 Grad werden soll, wird den Ausflüglern das letzte Wochenende mit Verweilverbot am Rheinufer sicherlich leichter fallen. Seit 25. Februar galt das Verweilverbot im Bereich der Altstadt und am Rheinufer zwischen Rheinterrassen und Dreieckswiese am KIT. Nur durch ständige Kontrollen der Polizei und des Ordnungs- und Service-Dienstes (OSD) konnte es durchgesetzt werden. Denn viele Spaziergänger wollten nicht einsehen, warum sie nicht die Sonne auf einer Bank oder an der Promenade genießen sollten. Die Stadt zeigt sich zufrieden mit der Durchsetzung der Maßnahme. Es sei nicht mehr zu großen Menschenansammlungen gekommen, wie am Wochenende 20./21. Februar, wo sich über 600.000 Menschen ohne Abstand in der Altstadt und am Rheinufer getummelt hatten.

Ob und inwieweit ein Verweilverbot erneut erlassen wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesagt werden, erklärt die Stadt. Die Vorkehrungen seien immer abhängig von der jeweils geltenden Rechtslage wie der gültigen Coronaschutzverordnung sowie der konkreten Situation und dem Verhalten der Menschen vor Ort und würden regelmäßig überprüft.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht gilt seit drei Wochen im Altstadtbereich und entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 1 Uhr. Diese Festlegung wurde in der neuen Allgemeinverfügung bis zum 4. April verlängert. Die räumliche und zeitliche Geltung der Maskenpflichtgebiete in der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) und am Hauptbahnhof bleiben weiter unverändert. Unter freiem Himmel sind Schutzmasken aus Stoff grundsätzlich ausreichend.

Hier geht es zur aktuellen Fassung der Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht.

Kontrollen

Die Mitarbeitenden des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) werden die Maskenpflicht kontrollieren. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im Freien wird in der Regel ein Bußgeld von 50 Euro erhoben. Verstöße gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie an ÖPNV-Stationen werden in der Regel mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet.

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