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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorf: NRW-Städte diskutieren noch über Bußgeld für Maskenverweigerer

Düsseldorf: NRW-Städte diskutieren noch über Bußgeld für Maskenverweigerer

Von Ute Neubauer
28. April 2020
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Noch haben die Düsseldorfer OSD-Mitarbeiter*innen keine Vorgabe über die Höhe eines Bußgeldes, wenn keine Mund-Nase-Maske getragen wird

Seit Montag (27.4.) müssen die Menschen in vielen Bereichen Mund-Nase-Masken tragen. Die erste Bilanz des Düsseldorfer Ordnungs- und Service-Dienstes ist positiv, die meisten Bürger*innen halten sich an die Vorgabe und die Ordnungskräfte belassen es bei einem mündlichen Hinweis für diejenigen, die keine tragen. Das mag auch daran liegen, dass es derzeit noch keine Festlegung darüber gibt, in welcher Höhe ein Bußgeld verhangen werden könnte. Das Land hat bei der Maskenpflicht in der Coronaschutzverordnung den Kommunen die Entscheidung darüber überlassen. Die Stadt Düsseldorf ist nun in Gesprächen mit den benachbarten Städten, um eine einheitliche Bußgeldfestlegung zu vereinbaren.

Land verweist an Kommunen

Die Stadt wurde von Gesundheitsminister Laumann am Freitagnachmittag (24.4.) überrascht, als dieser verkündete, die Festlegung des Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht nach Coronaschutzverordnung läge bei den Kommunen. Spontan wollte die Stadt sich nicht dazu äußern, mit welche Maßgabe die Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes am Montagmorgen (27.4.) das Missachten der Maskentragepflicht ahnden sollen.

Stadt setzt auf Einsicht

Am Dienstag (28.4.) gab die Stadt bekannt: "Die Landeshauptstadt Düsseldorf setzt im Hinblick auf die Schutzmaskenpflicht in erster Linie auf die Einsicht und Vernunft der Menschen. Am ersten Geltungstag der neuen Verordnung hat sich ja bereits gezeigt, dass sich das Gros der Menschen an die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske in Bussen und Bahnen und Einzelhandelsgeschäften hält. Bei Verstößen sind nicht zuletzt die Einzelhändler und die Rheinbahn gefordert, im Rahmen ihres Hausrechts aktiv zu werden. Die Einsatzkräfte des Ordnungsamtes haben die Einhaltung der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gemäß der Coronaschutzverordnung ebenfalls im Blick und weisen in Gesprächen auch präventiv darauf hin. Bei festgestellten Verstößen werden die Menschen zunächst über die geltenden Bestimmungen belehrt und ermahnt. Bei wiederholten Verstößen oder bei renitenten ‘Schutzmaskenverweigerern’ ist es vorgesehen, Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten und Bußgelder festzusetzen."

Flickenteppich Deutschland

Die Höhe der Bußgelder ist in Deutschland sehr unterschiedlich geregelt. In Sachsen, Hamburg und Brandenburg gibt es kein Bußgeld, während Mecklenburg Vorpommern bis zu 25 Euro, Hessen bis zu 50 Euro und Bayern sogar 150 Euro verlangen, wenn die Pflicht verletzt wird Mund und Nase zu bedecken.

Die Stadt Düsseldorf muss nun schauen, an wem sie sich orientiert, denn Köln hat bereits 150 Euro als Bußgeld festgelegt, Aachen 35 Euro. Einheitlichkeit sieht anders aus.

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