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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Demo gegen das neue Polizeigesetz NRW am Samstag in Düsseldorf

Demo gegen das neue Polizeigesetz NRW am Samstag in Düsseldorf

Von Ute Neubauer
6. Juli 2018
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Bereits im Vorfeld hatte es Veranstaltungen gegeben, bei denen zur Demoteilnahme am 7.7. aufgerufen wurde

Mehrere Tausend Menschen erwarten Polizei und Organisatoren am Samstag (7.7.) zur Demonstration gegen das neue Polizeigesetz. Die Demonstranten treffen sich um 13 Uhr vor dem DGB Haus an der Friedrich Ebert Straße. Über die Kö und den Graf-Adolf-Platz führt die Route zur Abschlusskundgebung vor dem Landtag.

D_Polizeigesetz_Flyer_21062018

Zur Demonstration in Düsseldorf werden Teilnehmer aus ganz NRW erwartet

Die Teilnehmer des Demonstration haben Unterstützer in weiten Teilen der Bevölkerung. Aus ganz NRW werden Menschen anreisen, um gegen die geplanten Veränderungen im Polizeigesetz zu demonstrieren. Neben Amnesty International, Attac, den ASten der Hochschulen, dem BUND, den Grünen, den Linken, den Gewerkschaften, der Landesschülervertretung bis hin zu Düsseldorf stellt sich quer, den Piraten und dem zakk sind es über 100 Organisationen, Vereine und Parteien, die den Protest unterstützen.

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Rechtsanwalt Jasper Prigge kennt den Entwurf den neuen Polizeigesetzes und referierte darüber in Informationsveranstaltungen

Auflagen gegen die Demo vom Oberverwaltungsgericht gekippt

Die Polizei hatte versucht, den Organisatoren strenge Auflagen zu erteilen. So ordneten sie an, dass nur zwei Lautsprecherwagen im Demonstrationszug mitrollen dürften und alle alkoholisierten Teilnehmer von der Demo auszuschließen seien. Rechtsanwalt Jasper Prigge hatte vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Auflagen geklagt. Die Düsseldorfer Richter bescheinigten der Polizei die Richtigkeit der Auflagen. Doch die Organisatoren ließen nicht locker und bekamen recht. Das Oberverwaltungsgericht in Münster kassierte das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts am späten Freitagnachmittag ein. Sie teilten die Auffassungen der Anmelder, dass die Demonstration durch eine breite gesellschaftliche Basis getragen sei und einen friedlichen Charakter habe. Dass von der Düsseldorfer Polizei vorgetragene Szenario, die Lautsprecherwagen dienten als „Werkzeug für gewalttätige Auseinandersetzungen“ teilten die Richter des Oberverwaltungsgerichts nicht.

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Die Aktivisten befürchten, dass die Teilnahme an einer Demo bereits ausreicht, um eine "drohende Gefahr" darzustellen

Ablauf der Demo mit Zeitplan

ab 12 Uhr Sammelphase am DGB Haus, Friedrich-Ebert-Straße 34-38, in der Nähe des Hauptbahnhofs

13 bis 13:30 Uhr: Auftaktkundgebung mit Begrüßung, Grußworten, Erläuterungen, Reden und Musik

13:30 Uhr: Aufstellung

13:45 Uhr: Abmarsch

Während der Demonstration Moderation, Musik und Redebeiträge

14:30 Uhr: Zwischenkundgebung auf dem Graf-Adolf-Platz

14:50 Uhr: Demonstration zieht weiter zum Landtag

ab 15:30 Uhr: Abschlusskundgebung auf Landtagswiesen.

Demonstrationsroute

Friedrich-Ebert-Straße – Steinstraße – Königsallee – Theodor-Körner-Straße – Königsallee – Graf-Adolf-Platz – Haroldstraße – Moselstraße – Landtagswiesen.

Weitere Information gibt es unter www.no-polizeigesetz-nrw.de

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Entwurf zum neuen Polizeigesetz NRW

Der Begriff „drohende Gefahr“ soll eingeführt werden. Er würde den Polizeikräften ein Eingreifen erlauben, „wenn lediglich das individuelle Verhalten einer Person die konkrete Wahrscheinlichkeit begründet, dass die Person innerhalb eines absehbaren Zeitraumes eine Straftat von erheblicher Bedeutung begehen wird“ (Änderungen in § 8 Abs. 4, 5 PolG NRW – E). Für die Kritiker des neuen Polizeigesetzes ist der Begriff zu abstrakt, denn auch ohne das Vorliegen einer konkreten Tat könnte die Polizei bereits eingreifen. Im Einzelfall würde die Prognose des Geschehens ausreichen und alles übrige im Ermessen der Polizei liegen.

Desweiteren sollen die verdachtsunabhängig Personenkontrolle ermöglicht und die Voraussetzungen zur Überwachung der Telekommunikation neu geregelt werden. Damit dürfte die Polizei ohne Wissen der betroffenen Person deren Telekommunikation überwachen und aufzeichnen. Auch die Videoüberwachung soll ausgeweitet werden. Bisher darf diese nur an Kriminalitätsschwerpunkten eingesetzt werden. Im Entwurf wäre sie auch an Orten erlaubt, an denen „tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dort Straftaten von erheblicher Bedeutung verabredet, vorbereitet oder begangen werden“.

Wenn die Polizei nach der aktuellen Rechtslage jemanden festnimmt, darf der Verdächtige nicht länger als 24 Stunden ohne richterliche Anordnung in Gewahrsam genommen werden. Bei „Gefährdern“ soll bei einer drohenden terroristischen Gefahr der staatliche Freiheitsentzug bis zu einem Monat möglich sein. Eine ganze Woche darf der Freiheitsentzug nach dem Entwurf des neuen Polizeigesetzes dauern, wenn eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person besteht. Ein Gewahrsamnahme kann bei einer Wohnungsverweisung zehn Tage dauern oder bis zu sieben Tagen bei einer drohenden Gefahr oder einer drohenden terroristischen Gefahr.

Zur Ausstattung der Polizei sollen neben Schusswaffen künftig auch Taser gehören. Kritiker befürchten, dass diese Elektroschockpistolen durch die Polizei mit deutlich geringerer Hemmschwelle eingesetzt würden.

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