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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorf: Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl werden verschickt

Düsseldorf: Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl werden verschickt

Von Ute Neubauer
11. April 2017
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Am 14. Mai ist Landtagswahl in NRW, Foto: Das Logo des Landesparlaments zur Landtagswahl

Wer in den nächsten Tagen seine Post sortiert, wird dabei auch die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 14. Mai finden. Die Karten fallen manchmal zwischen Werbesendung kaum auf, daher kündigt die Deutsche Post den Versand von rund 450.000 Wahlberechtigte in Düsseldorf an. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt am 13. April.

In Nordrhein-Westfalen sind 13,1 Millionen Menschen wahlberechtigt und erhalten in den nächsten Tagen ihre Wahlbenachrichtigung. Diese wird von immer mehr Wählern genutzt, um die Briefwahlunterlagen zu bestellen. Waren es in den 60-er Jahren nur etwa sieben Prozent, die die Briefwahl nutzten, stieg der Anteil bei der Bundestagswahl 2013 auf 23 Prozent.

Auf der Wahl-Benachrichtigung ist neben dem Namen und der Anschrift des Wahlberechtigten auch der Termin der Wahl am Sonntag, 14. Mai 2017, das Wahllokal ggf. der Raum aufgeführt. Dort kann am Wahltag zwischen 8 bis 18 Uhr persönlich die Stimme abgegeben werden.

Briefwahl ab sofort möglich

Wie die Stadt Düsseldorf bekannt gibt, kann auch schon jetzt im Wahlamt, Brinckmannstraße 5 per Briefwahl gewählt werden. Dazu benötigt man seinen Personalausweis und falls bereits vorhanden auch die Wahlbenachrichtigung.

Wer verhindert ist, kann durch Ankreuzen auf der Wahlbenachrichtigung oder mit formlosen Antrag an das Wahlamt Briefwahlunterlagen anfordern. Unter der Internetadresse www.duesseldorf.de/statistik-und-wahlen/wahlen/landtagswahlen/online-briefwahlantrag.html kann der Antrag auf Briefwahl auch online gestellt werden.

Dann bekommt man die Stimm-Zettel mit der Post zugestellt. Die Briefwahlunterlagen bestehen aus dem Wahlschein, einem amtlichen Stimmzettel des jeweiligen Wahlkreises, einem amtlichen Stimmzettelumschlag, einem amtlichen – roten – Wahlbriefumschlag und einem ausführlichen Merkblatt für die Briefwahl.

Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag spätestens bis 18 Uhr dem Wahlamt vorliegen, da dann die Auszählung der Stimmen beginnt. Die Stimmzettel der Briefwahl sollten daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Der Wahlbrief muss nicht frankiert werden.

Die Deutsche Post weist die Empfänger darauf hin, auf die richtige Kennzeichnung von Briefkästen zu achten und die tägliche Post aufmerksam durchzusehen. Oftmals liegen die Wahlbenachrichtigungen zwischen Werbepost und werden damit verwechselt.

Amt für Statistik und Wahlen

Anschrift: Brinckmannstraße 5, 40179 Düsseldorf, Telefax: 0211-8933923, Mail: wahlen@duesseldorf.de .

Öffnungszeiten des Wahlamts: montags bis mittwochs 8 bis 15.30 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr, freitags 8 bis 12.30 Uhr und am Freitag, 12. Mai, von 8 bis 18 Uhr.

aktualisiert am 14.04.2017 11:15 Uhr

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