Düsseldorf: Landgericht verhandelt über den Zaun am Worringer Platz
Der im Sommer 2021 errichtete Zaun rund um die Pizzeria auf dem Worringer Platz beschäftigt nun das Gericht. Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge hat den Betreiber der Pizzeria aufgefordert den Zaun zu entfernen, da es sich bei der Aufstellung um ein Urheberrechtsverletzung handele. Der Anwalt geht im Namen der Architektin Christiane Voigt rechtlich gegen den Zaun vor, da dieser verhindere, den Platz als Ort der Begegnung für Anwohner und Passanten zu nutzen. Öffentlicher Raum wurde privatisiert, was klar gegen das Konzept verstoße, dass Voigt mit dem Umbau des Platzes im Jahr 2004 verwirklicht hat.
Der Gastronom und sein Anwalt zielten in der Verhandlung zuerst darauf ab, dass Christiane Voigt nicht Urheberin der Planungen gewesen sei und daher auch keine Verletzung vorläge. Daher ließ sich die Richterin sehr detailliert beschreiben, wer damals die Ideen zur Platzgestaltung eingebracht hat und das Konzept entwickelte. Anlass für die Planungen war das städtisches Projekt PLATZDA!, durch dass die Düsseldorfer Plätze belebt werden sollten. Voigt erhielt 2004 den Auftrag der Stadt und ihre Pläne wurden zeitnah umgesetzt. Wichtiger Bestandteil waren neben der Beleuchtung und den freien Flächen auch die Möglichkeit für Menschen sich zu Treffen und Raum für gemeinsame Aktionen zu haben. Dazu passte damals der mobile Verkaufsstand, an dem der Gastronom Pizza anbot.
Entsprechend der Schilderungen stellte die Kammer fest, dass Voigt sehr wohl als Urheberin anzusehen sei.
Strittig ist nun die Frage, ob der Zaun eine Verletzung des Urheberrechts darstellt, da bereits mit dem Bau der Pizzeria im Jahr 2013 eine wesentliche Veränderung vorgenommen wurde. Der Gastronom sieht sich im Recht, da er einen Vertrag mit der Stadt haben, in dem die jetzt eingezäunte Fläche Betsandteil sei.
Doch Voigt und ihr Anwalt kritisieren, dass durch die Errichtung des Zauns die Menschen von der Nutzung des Platzes ausgeschlossen seien, was wesentlicher Bestandteil des ursprünglichen Konzeptes war.
„Das Konzept des Worringer Platzes setzt darauf, einen Ort der Begegnung für Anwohner und Passanten zu schaffen. Dafür stehen insbesondere die als ‚Stadtsofas‘ erdachten beleuchteten Bänke. Durch den errichteten Zaun können sie ihren Zweck aber nicht mehr erfüllen, weil sie
nicht mehr frei zugänglich sind. Dies stellt eine Beeinträchtigung des Urheberrechts unserer Mandantin dar“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge. „Das Urheberrechtsgesetz verbietet eine Entstellung oder anderweitige Beeinträchtigung, wenn sie berechtigte Interessen des Urhebers gefährden. Der großflächige Zaun zerteilt den Worringer Platz dauerhaft und steht dem im Widerspruch zum künstlerischen Ansatz unserer Mandantin.“
Die Kammer will nun eine Interessenabwägung zwischen dem ursprünglichen Konzept des Platzes und dem Standpunkt des Gastronomen durchführen und am 22. Februar verkünden, ob der Zaun entfernt werden muss.