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Home›Düsseldorf›Düsseldorf regelt die Quarantäne nach Covid-Infektion

Düsseldorf regelt die Quarantäne nach Covid-Infektion

Von Ute Neubauer
14. Januar 2022
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Menschen die geboostert oder genesen sind, müssen nicht in quarantäne, sollten sich nach Kontakt mit Infizierten aber testen lassen, Foto: Symbolbild

Die Stadt Düsseldorf wartet die Festlegungen des NRW-Gesundheitsministeriums zur Quarantäne, Freitestungen und Kontaktpersonennachverfolgung nicht ab, sondern setzt die im Bund-Länder-Beschlüsse von 7. Januar mit sofortiger Wirkung um. Außerdem wird der Beschluss des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) bezüglich der Priorisierung der Kontaktpersonennachverfolgung im Kraft gesetzt.

Quarantäne- und Isolationsregelungen sowie Freitestung

Die Regelungen gelten auch für Personen, die sich aktuell aufgrund von vorher ausgesprochenen Ordnungsverfügungen in Quarantäne befinden.

Dauer der Quarantäne

Positiv Getestete sowie deren ungeimpfte Haushaltskontakte unterliegen gemäß der aktuellen NRW-Corona-Test-und-Quarantäneverordnung mit Kenntnis des positiven Nachweises automatisch den gültigen Quarantänepflichten. Die Isolations- und Quarantänedauer beträgt für Infizierte und enge Kontaktpersonen – ohne Testung – ab sofort zehn Tage. Eine Freitestung ist für sie in Düsseldorf ab sofort in Form eines PCR- oder zertifizierten Antigenschnelltestes möglich, aber erst ab dem 7. Tag nach Feststellung eines positiven Testergebnisses oder engem Kontakt mit einem Infizierten.

Ausnahmen:

  • Kontaktpersonen, die geboostert oder genesen sind, müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
  • Beschäftige aus Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegediensten und Einrichtungen der Wiedereingliederungshilfe benötigen zur Beendigung der Quarantäne zwingend ein PCR-Test und müssen zudem mindestens 48 Stunden symptomfrei sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses im Rahmen einer Freitestung muss per Mail an das Gesundheitsamt q.ende@duesseldorf.de gesendet werden.
  • Schüler*innen sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung können die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest (Probenentnahme frühestens am 5. Tag) beendet, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind. Kinder, die einen Risikokontakt hatten, sollten Kontakt zu Risikopatient*innen meiden.

Freitestungen

Die Freitestungen mittels Antigen-Schnelltests, die frühestens ab dem 7. Tag möglich sind, können bei allen zugelassenen Teststellen durchgeführt werden. Termine für PCR-Tests können bei der städtischen Hotline unter 0211-8996090 vereinbart werden.

PCR-Test nach Kontakt

Jeder engen Kontaktperson wird empfohlen, sich schnellstmöglich PCR-testen zu lassen. Für die Terminvereinbarung steht die städtische Hotline unter 0211-8996090 zur Verfügung.

Kontaktpersonennachverfolgung

Positiv Getestete sollten direkt selbständig alle engen Kontaktpersonen informieren. Diese sollten sich bestmöglich absondern und regelmäßig testen. Die Kontaktpersonen werden nicht wie bisher telefonisch durch Mitarbeitende des Gesundheitsamtes kontaktiert. Nur die positiv getestete Person erhält eine schriftliche Bestätigung der Ordnungsverfügung, die zugleich auch für alle weiteren Haushaltsmitglieder gilt.

Die Kontaktpersonennachverfolgung durch das Gesundheitsamt erfolgt mit Priorität auf engen Kontaktpersonen, die einer vulnerablen Gruppe zuzuordnen sind, da diese besonders geschützt werden müssen.

Zu den vulnerablen Gruppen gehören Personen, die ungeimpft sind und zusätzlich eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen: Sie haben eine Herz-Kreislauferkrankung, eine Erkrankung der Lunge, eine Stoffwechselerkrankung, eine Krebserkrankung oder sind stark übergewichtig. Auch Schwangere, über 60-Jährige oder Personen, die aufgrund einer Autoimmunerkrankung oder einer Organspende immunsupprimiert sind, gehören der vulnerablen Gruppe an.

Wurde eine Person aus diesem Kreis als Kontaktperson genannt, erhält sie eine schriftliche Bestätigung der Ordnungsverfügung für die Quarantäne und wird telefonisch über die Testoptionen und die weiteren Schritte informiert. Ungeimpfte, die nicht bei der Kontaktpersonennachverfolgung genannt wurden und somit nicht vom Gesundheitsamt kontaktiert wurden, werden gebeten, sich per E-Mail an gesundheitsschutz@duesseldorf.de zu wenden.

StichworteCoronaFreitestungGesundheitsamtKontaktpersonennachverfolgungQuarantäne
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