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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorf verliert 19 Millionen Euro allein in diesem Jahr – Oberbürgermeister Geisel wendet sich von Klägergemeinschaft ab

Düsseldorf verliert 19 Millionen Euro allein in diesem Jahr – Oberbürgermeister Geisel wendet sich von Klägergemeinschaft ab

Von Dirk Neubauer
30. August 2016
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OB Thomas riskiert seine gesamte Reputation nebst vielen Stadt-Millionen, NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat gut lachen.  

Rund 19 Millionen Euro – damit könnte Düsseldorf vier, vielleicht fünf Kindergärten bauen. Die in der Stadt dringend benötigt werden. Doch das Geld ist erst einmal weg. Das Landesverfassungsgericht hat den Kommunalsoli am Dienstag für rechtens erklärt. Damit darf die rot-grüne Landesregierung bis auf weiteres vermeintlich reichen Städten Geld wegnehmen – und es an hochverschuldete Kommunen verteilen. Mit einem Federstrich hat Düsseldorf dadurch 19 Millionen Euro weniger zur Verfügung, allein in diesem Jahr.

Thomas Geisel schlägt einen Haken

Statt mit den anderen Kläger-Städten und –Kreisen vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, fiel ihnen Thomas Geisel noch am Dienstagabend in den Rücken. Der bemerkenswerte Haken des OB – bei report-D in voller Länge: „Zu dem Zeitpunkt, als ich mein Amt antrat, waren die Klagevorbereitungen bereits in vollem Gange. Aus diesem Grund wäre es aus meiner Sicht nicht in Ordnung gewesen, aus der Klägergemeinschaft auszuscheren. Aber ich habe mich ganz bewusst nicht an die Spitze dieser Bewegung gestellt, zumal ich grundsätzlich ein Freund der Solidarität innerhalb der kommunalen Familie bin. Natürlich kann man sich fragen, ob es sinnvoll ist, neben dem bestehenden Instrument des vertikalen Finanzausgleichs innerhalb des Landes noch einen horizontalen Finanzausgleich unmittelbar zwischen den Kommunen zu schaffen. Aber nicht jedes Gesetz, dass man handwerklich hätte besser machen können, muss deshalb gleich verfassungswidrig sein. Wie wir weiter verfahren wollen, werden wir entscheiden, wenn wir das Urteil analysiert haben. Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass man mit Verfassungsklagen zurückhaltend sein sollte. Als vorsichtige Kaufleute sind wir selbstverständlich auf das Urteil und den Abfluss der Mittel für den Kommunalsoli vorbereitet. Angesichts eines Gesamtvolumens des Haushalts von 2,6 Milliarden sind die hierfür bereitgestellten Mittel grundsätzlich von einer finanziell gut aufgestellten Kommune wie Düsseldorf zu schultern."

Düsseldorfer Wirtschaft: 350 Millionen werden entzogen

Dem widersprach die Düsseldorfer Wirtschaft, ganz entschieden. Gregor Berghausen, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf, IHK, rechnete mit 350 Millionen Euro, die Düsseldorf und dem Kreis Mettmann bis 2022 entzogen werden. „Diese Gelder stehen nicht mehr für öffentliche Investitionen in die Infrastruktur unserer Region zur Verfügung oder werden – wie in Haan bereits geschehen – über Anhebungen der Gewerbesteuerhebesätze in den kommunalen Haushalten kompensiert“, so Berghausen. Er spricht von einer herben Enttäuschung.

War Geisel nur ein U-Boot des Landesregierung im Kläger-Kreis?

Aus dem Kreis der bislang einhellig gegen die Landesregierung streitenden Städte wird Geisel nun als U-Boot der Landesregierung betrachtet, der Interna aus der Klägerrunde direkt in die Staatskanzlei durchgestochen haben soll. Dies wird in Düsseldorf natürlich mit Empörung zurückgewiesen.

Spannungsverhältnis zwischen Kommunalsoli und Selbstverwaltung

Die Verfassungsbeschwerde von 70 Kreisen und Städten hat der NRW Verfassungsgerichtshof heute vor allem mit zwei Argumenten zurückgewiesen. Die Präsidentin der höchsten Landesrichter, Ricarda Brandts, sah zwar ein gewisses Spannungsverhältnis zwischen dem NRW-Kommunalsoli und der durch diese Abbuchung geschmälerten kommunalen Selbstverwaltung. Jedoch sei sie zum Ausgleich der Lebensverhältnisse in NRW ausnahmsweise zulässig. Mit der Solidaritätsumlage werde nicht auf bestimmte kommunale Steuererträge zugegriffen, sondern den betroffenen Gemeinden eine aus ihren Haushalten zu erfüllende allgemeine Zahlungspflicht auferlegt. Das Umlageaufkommen fließe in Form von Konsolidierungshilfen für Gemeinden in einer besonders schwierigen Haushaltssituation in den kommunalen Raum zurück.

Landesinnenminister Jäger im Glück

Auch das zweite wichtige Argument der geschröpften Kreise und Städte ließ Landesverfassungsrichterin Brandts nicht gelten. Es obliege allein dem Land, für einen Ausgleich der Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen zu sorgen – hatten die Soli-Zahler reklamiert. Irrtum – sagt die Verfassungsrichterin. Da steht nirgendwo, dass nicht die Kommunen untereinander für Ausgleich sorgen dürfen. Und das Land, tja, das stecke selbst tief in der Verschuldung.
NRW-Innenminister Ralf Jäger freute sich über seinen Teilerfolg: „Nun ist die Rechtssicherheit im Land wieder hergestellt.“ Monheims Kämmerin Sabine Noll hingegen sprach von „einen Schlag ins Gesicht“. Die heute abgewiesenen Kläger wollen die Entscheidung nun vor das Bundesverfassungsgericht bringen (AZ VerfGH 34/14). Ob mit oder ohne Düsseldorfs Unterstützung.

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