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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorf: Moscheegemeinden dürfen im Ramadan öffentlich zum Freitagsgebet rufen

Düsseldorf: Moscheegemeinden dürfen im Ramadan öffentlich zum Freitagsgebet rufen

Von Ute Neubauer
1. Mai 2020
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So voll wie auf diesem Archivbild darf es in den Moscheen zum Freitagsgebet nicht sein, die Gemeinden haben wie alle Religionsgemeinschaften klare Vorgaben

„Adhan“ heißt der Gebetsruf der Muslime, der freitags die Gläubigen zur Moschee ruft. Ab Freitag, 1. Mai, wird dieser Ruf von vier Moscheen laut erklingen. Der öffentliche Ruf soll ein Zeichen für Zusammenhalt und Solidarität sein, denn die Einschränkungen der Coronaschutzverordnung machen für viele den Besuch der Moschee unmöglich. Zwar dürfen nun in Moscheen, Kirchen und Synagogen wieder Gottesdienste abgehalten werden, aber es müssen zahlreiche Vorgaben eingehalten werden. So ist nur einer kleinen Gruppen von Gläubigen der Besuch möglich.

In Absprache mit der NRW-Landesregierung dürfen die Religionsgemeinschaften wieder Gottesdienste feiern. Das freut besonders die Muslime, die gerade den Fastenmonat Ramadan begehen. Die Stadt Düsseldorf hat, wie einige andere deutsche Städte, erlaubt, dass der öffentlicher Gebetsruf „Adhan“ als Zeichen der Einigkeit und Solidarität öffentlich erfolgen darf. „In diesen schwierigen Zeiten brauchen die Menschen Zuspruch, Solidarität und Trost. Jüdische, christliche und muslimische Gemeinden fühlen sich verpflichtet, hierzu einen Beitrag zu leisten“, sagt Redouan Aoulad-Ali, Vorstandsmitglied des Kreises der Düsseldorfer Muslime (KDDM).

Die Gebetsrufe werden von der mazedonisch-islamische Gemeinde „Roma“ an der Kölner Landstraße, der Marokkanisch-Islamischen Moscheegemeinde Masjid Omar an der Adersstraße, der Islamischen Moscheegemeinde Masjid-Taubah an der Westfalenstraße und dem Gemeindezentrum Masjid Assalam an der Nürnberger Straße abwechselnd ausgesendet.

Allerdings haben die Gemeinden den Freitagsgebetsruf der Situation angepasst. Er enthält jetzt die Anweisung, dass die Gläubigen ihre Gebete in ihren Häusern und Wohnungen verrichten sollen und nicht in der Moschee. Die Moscheegemeinden werden verhindern, dass es zu Versammlungen vor den Gebetshäusern und in den Moscheen kommt.

Nach Vorgabe der Stadt dürfen die Gebetsrufe den Wert von 70 Dezibel Lautstärke nicht überschreiten. Die Rufe dauern üblicherweise zwischen zwei und drei Minuten.

Durch die Einschränkungen der Coronaschutzverordnung haben sich viele Mitglieder des KDDM mit der Situation arrangiert und für diesen Ramadan ein Programm mit Online-Vorträgen und Koranlesungen organisiert, um so den Moscheebesuch zu ersetzen. Denn die Gesundheit und Sicherheit der Menschen hat bei den Gemeinden immer Vorrang. Eine stufenweise Öffnung der Moscheen wird nur unter klaren Vorgaben und Regeln erfolgen. Nur Gemeinden die die Voraussetzungen erfüllen können, werden die Moscheen wieder öffnen. So wird eine maximale Besucheranzahl bei den Gebeten festgelegt. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss sichergestellt sein, die Gläubigen müssen Mund-Nase-Masken tragen, die Besucher werden namentlich dokumentiert, der Einlass und das Verlassen der Moschee muss geregelt werden und die Räume müssen desinfiziert werden.

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