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Home›Düsseldorf›Blaulicht›Düsseldorf: Vater wird für Mord an Tochter zu lebenslanger Haft verurteilt

Düsseldorf: Vater wird für Mord an Tochter zu lebenslanger Haft verurteilt

Von Ute Neubauer
21. Februar 2019
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Nach füfn Verhandlungstagen fällte der Richter das Urteil

Das Leben seiner damals siebenjährigen Tochter hat Ahmed F. am 19.07.2018 eigenhändig beendet – er hat sie erwürgt. Die Richter sahen eine besondere Schwere der Schuld und verurteilten ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die festgestellten niedrigen Beweggründe schließen aus, dass F. Nach fünfzehn Jahren aus der Haft entlassen werden kann, verfügte das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung beim Bundesgerichtshof eingelegt werden (001 Ks 29/18).

Nach fünf Verhandlungstagen fällte die 1. große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf das Urteil über Ahmed F., der beschuldigt wurde, seine siebenjährige Tochter erwürgt zu haben.

Die Tat

Am 19. Juli 2018 alarmierte die 44-jährige Mutter des Mädchens die Polizei. Sie hatte mit ihrem Mann telefoniert, der sich zu diesem Zeitpunkt mit der gemeinsamen Tochter allein in ihrer Wohnung an der Lünener Straße in Rath aufhielt. Das Ehepaar geriet in Streit, da der Ehemann seiner Frau eine Affäre unterstellte. Während des Videotelefonats drohte er damit, das Kind umzubringen. DieMutter schaltete daraufhin die Polizei ein, die Einsatzkräfte zur Wohnung schickte. Der Vater gab schließlich auf und öffnete die Wohnungstür, da war es für seine Tochter aber zu spät. Ein Notarzt konnte nur noch ihren Tod feststellen.

D_Rath_19072018

In dieser Wohnsiedlung in Rath eskalierte die Lage und die 7-Jährige überlebte nicht

Der Täter

Ahmet F. ist ägyptischer Staatsangehöriger und seit 2010 in Deutschland, wo er seine Frau heiratete und die gemeinsame Tochter geboren wurde. Er soll ein liebevoller Vater gewesen sein. Die Familie war weder dem Jugendamt noch der Polizei bekannt. Der 32-Jährige arbeitet bei einer Düsseldorfer Recyclingfirma. In der Vergangenheit soll er sich vermehrt eifersüchtig gegenüber seiner Frau gezeigt haben, was die Staatsanwältin Britta Zur als Grund für eine Anklage auf Mord aus niedrigen Beweggründen wertete. „Der Beschuldigte hatte kein Problem mit dem Kind, sondern mit der Frau und hat getötet um die Frau zu bestrafen“, erläuterte die Staatsanwältin.

Das Urteil

Dieser Auffassung schloss sich das Gericht an. Der Beschuldigte habe seine Tochter erwürgt, um seine Ehefrau für deren angebliche Untreue zu bestrafen. Hierin sah das Schwurgericht niedrige Beweggründe, die eine Verurteilung wegen Mordes und die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechtfertigten. Durch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine Haftentlassung des Angeklagten auch nach Ablauf von 15 Jahren ausgeschlossen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

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