Düsseldorf: Erschreckend erfolgreiche Sonderaktion der Verkehrsüberwachung

Die Zeit des Schulbeginns nach den Sommerferien nutzt die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes seit 1995 traditionell zu einer Sonderaktion mit Fokus auf Temposünder und Falschparker. Hintergrund ist das erhöhte Unfallrisiko, da viele Kinder erstmals aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Überhöhte Geschwindigkeit von Autofahrern ist eine wesentliche Ursache für die bundesweit registrierten Unfälle mit Kinderbeteiligung. Trotz Ankündigung der Aktion wurden in den beiden Wochen nach den Sommerferien 2.745 (2025: 2.397) Temposünder an Schulen festgestellt und 1.807 Falschparker identifiziert.
Die Teams des Ordnungsamtes waren mit fünf Messfahrzeugen und zwei eingesetzten Überwachungsanhängern im Einsatz, die in Tempo-30-Zonen und auf Durchgangsstraßen an und vor Schulen postiert wurden. 100.308 (2025: 102.019) Fahrzeuge wurden kontrolliert. Das Ergebnis: 2.499 (2025: 2.171) Verwarnungs- und 246 (2025: 226) Bußgelder wurden verhängt. In einem Fall (2025: 7) droht zudem ein Fahrverbot.
Den gravierendsten Verstoß in einer Tempo-30-Zone verursachte ein Fahrer, der auf der Hamborner Straße mit 65 Stundenkilometern unterwegs war. Hier muss der Fahrzeugführer mit 260 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Verkehrszentralregister rechnen. Bei den Durchgangsstraßen wurde die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Vennhauser Allee mit 74 Stundenkilometern gemessen. Dort sind 50 Stundenkilometer erlaubt. Hier werden 115 Euro Bußgeld sowie ein Punkt fällig.
Die verstärkte Kontrolle der Haltverbote vor den Schulen ergab 1.807 Falschparker (2025: 1.749). In 39 (2025: 49) Fällen musste sogar der Abschleppwagen anrücken.
Unter den Falschparkern waren viele so genannte “Eltern-Taxis”: Eltern, die zum Absetzen ihrer Kinder, im Haltverbot anhielten und damit eine große Gefahrenquelle für andere Kinder darstellten. Daneben wurden insbesondere Verwarnungen an rücksichtslose Geh- und Radwegparker sowie Autofahrer, die zu dicht an Kreuzungen und Einmündungen parkten (Fünf-Meter-Regel) erteilt. Sie verhinderten dadurch die Sicht auf Kinder, die die Straße überqueren wollten.