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Home›Düsseldorf›Düsseldorf: Erneut fast 300 Menschen über Badeverbot belehrt und 25 Verfahren eingeleitet

Düsseldorf: Erneut fast 300 Menschen über Badeverbot belehrt und 25 Verfahren eingeleitet

Von Ute Neubauer
29. Juni 2026
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Das Schwimmen im Rhein ist nicht nur lebensgefährlich, es kann auch teuer werden, Foto: Infozentrale

Selbst die Rettungseinsätze mit Personen im Rhein und die dabei verstorbenen Menschen scheinen neben der ordnungsbehördlicher Verordnung, die seit August 2025 das Baden im Rhein verbietet, keinen Eindruck auf zahlreiche Menschen zu machen. Das Ordnungsamt überprüfte am vergangenen Wochenende die verschiedenen Uferbereiche mehrfach und belehrte 277 Menschen präventiv. In 25 Fällen hat das Ordnungsamt Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, was ein Bußgeld bis zu 1000 Euro nach sich ziehen kann. Die Feuerwehr Düsseldorf rückte am Wochenende zu neun Einsätzen mit dem Stichwort “Person im Rhein” aus. Über digitale Flächen im gesamten Stadtgebiet wird vor den Gefahren vom Schwimmen im Rhein gewarnt, ebenso auf den Social-Media-Kanälen der Landeshauptstadt. Erst am Montag (22.6.) starb ein Mann, der nur bis zu den Knien im Wasser war.

Als „Baden“ im Sinne der Verordnung gilt bereits das Verweilen im Wasser ab Knöcheltiefe. Entlang des Rheins warnen rund 70 Hinweisschilder mit Piktogrammen und kurzen Hinweisen auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Ukrainisch vor der Lebensgefahr, die beim Schwimmen im Rhein droht. Sollte ein Notruf notwendig sein, enthalten die Schilder den genauen Standort, damit die Retter die Stelle schnell erreichen.

Vom Badeverbot ausgenommen sind ausschließlich Maßnahmen von Behörden oder Rettungsdiensten im Rahmen ihrer Aufgaben, Übungen und Einsätze von Wasserrettungsdiensten oder der Feuerwehr und genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Landeshauptstadt Düsseldorf. Gestattet ist außerdem das kurzzeitige Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen, das Zuwasserlassen oder Herausziehen von Wasserfahrzeugen an dafür vorgesehenen Stellen sowie das Ausüben von Angelsport und Watfischerei.

Badeseeen und Schwimmbäder

Baden ist in Düsseldorf nur in den Freibädern und am Unterbacher See erlaubt, wo Aufsicht vorhanden ist.
Für alle anderen Baggerseen gilt Badeverbot, also für:
• Angermunder Baggerseen westlich und östlich des Heiderweges
• Suitbertussee
• Fliednersee
• Lambertussee in Kaiserswerth
• Lichtenbroicher Baggersee am Flughafen
• Südpark-See
• Unisee
• Elbsee Süd und Nord

Lebensgefahr
Generell sollten Menschen, die zum Baden gehen, einige Regeln beachten. Die Düsseldorfer Feuerwehr, die DLRG, die DRK-Wasserwacht, das Forstamt und die Wasserschutzpolizei appellieren, die Baderegeln einzuhalten:
> Nie überhitzt ins Wasser gehen,
> nie alkoholisiert schwimmen gehen,
> nie mit vollem Magen ins Wasser gehen,
> nie mit ganz leerem Magen Schwimmen gehen.
> Eltern sollten ihre Kinder an den Gewässern immer im Auge behalten!

StichworteBadeverbotLebensgefahrOrdnungsamtRhein
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