Düsseldorf: Bundespolizei erlässt am Wochenende Waffenverbot an zahlreichen Bahnhöfen

Die Bundespolizei führt verstärkte Maßnahmen gegen Gewaltkriminalität an Bahnhöfen und Zügen durch. Dabei stehen insbesondere gefährliche Gegenstände im Fokus der polizeilichen Kontrollmaßnahmen. Deshalb wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die von Freitag, 26. Juni 2026, 15 Uhr, durchgängig bis zum Sonntag, 28. Juni 2026, 3 Uhr, gilt. Das Verbot gilt an den Bahnhöfen Bonn Hbf., Dortmund Hbf., Düsseldorf Hbf., Essen Hbf., Hamm Hbf., Köln Hbf., Krefeld Hbf., Mönchengladbach Hbf., Münster Hbf. und Wuppertal Hbf. Darüber hinaus umfasst die Allgemeinverfügung die Bahnstrecke der S 8 von Wuppertal nach Mönchengladbach sowie die Bahnstrecke von Köln nach Bonn einschließlich der Zwischenstationen. Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe der Bahnhöfe inklusive der Gleisanlagen. Ausgenommen sind die jeweiligen U-Bahn- bzw. Stadtbahnbereiche.
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Verkehrsräumen, insbesondere an Großstadtbahnhöfen sowie auf ausgewählten Zugstrecken, weiter zu erhöhen und potenzielle Gefahren präventiv zu minimieren. Das Mitführverbot umfasst gefährliche Gegenstände wie Feuerwaffen aller Art, Messer aller Art, Hieb- und Stoßwaffen und alle weiteren Gegenstände, die potenziell geeignet sind, erheblicher Verletzungen herbeizuführen wie exemplarisch Werkzeuge, Baseballschläger, Eisenstangen, u.v.m. Neben den Kontrollmaßnahmen geht es auch um zielgerichtete Präventionsarbeit im Bereich der Gewaltkriminalität. Die Bundespolizei appelliert: Sicher im Alltag – sicher ohne Waffen!
Rund 2,7 Millionen Reisende nutzen im Durchschnitt täglich das Verkehrsmittel Bahn in NRW. Die Bahnhöfe sind auch an Wochenenden, insbesondere bei Großveranstaltungen in den Städten, sehr stark frequentiert und werden zur An- und Abreise genutzt. Die Anzahl der durch die Bundespolizei festgestellten Gewaltdelikte auf Bahnanlagen in NRW ist weiterhin auf einem hohen Niveau.
Die Kontrollmaßnahmen der Bundespolizei werden anlässlich der Allgemeinverfügung nochmals intensiviert. Die polizeiliche Präsenz wird weiter sichtbar erhöht. Reisende sollten sich darauf einstellen, dass vermehrt Gepäckstücke und Taschen auf das Mitführen gefährlicher Gegenstände überprüft werden.
Ziel ist es, die Bahnhöfe sicherer zu machen und durch die Kontrollen Gewaltstraftaten und Eskalationen durch den Einsatz von gefährlichen Gegenständen von Vornherein zu verhindern.
Verstöße gegen das Mitführverbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot bzw. Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden. Sofern bei einem Verstoß gegen die Allgemeinverfügung zugleich auch ein Verstoß gegen andere Gesetze, wie beispielsweise das Waffengesetz. erfüllt ist, kommt die Einleitung von Bußgeld- oder Ermittlungsverfahren in Betracht. Die gefährlichen Gegenstände können sichergestellt werden.
Seit 2018 hat die Bundespolizei in NRW bereits 75 solcher Allgemeinverfügungen anlassbezogen und zeitlich begrenzt an ausgewählten Bahnhöfen und auf Bahnstrecken durchgeführt. Dabei wurden bisher insgesamt mehr als 2.400 gefährliche Gegenstände sichergestellt.