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Home›Düsseldorf›Stadtwerke Duisburg verklagen Stadt Düsseldorf auf Erschließung

Stadtwerke Duisburg verklagen Stadt Düsseldorf auf Erschließung

Von Ute Neubauer
20. Dezember 2025
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Die Stadt Düsseldorf wird verklagt, Foto: Symbolbild

Da Wohnbebauung blockiert werde, haben die Stadtwerke Duisburg in einer Pressemitteilung informiert, dass sie rechtliche Schritte gegen die Stadt Düsseldorf einleitet. Der Vorwurf ist, dass die Stadt Düsseldorf ihrer Pflicht zur Erschließung eines rund 4,5 Hektar großen Plangebiets in Wittlaer nicht nachkomme. Deshalb sei eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht worden. Außerdem lägen für drei Baugrundstücke am Wasserwerksweg bereits seit einem Jahr Baugenehmigungen vor. Da die Stadt Düsseldorf jedoch die notwendigen Versickerungserlaubnisse nicht erteile, hätten die Stadtwerke Duisburg zudem drei Untätigkeitsklagen eingereicht.

„Wir haben alles versucht, um im Dialog mit dem Stadtplanungsamt Düsseldorf voranzukommen und Lösungen zu finden. Doch wenn selbst grundlegende Verwaltungsakte ausbleiben, bleibt uns am Ende nur der Rechtsweg, um unser legitimes Baurecht auszuüben“, erklärte Katharina Krekeler, Projektleiterin für die Gebietsentwicklung bei den Stadtwerken Duisburg.

Seit Jahren stünden die Stadtwerke Duisburg im Austausch mit der Bezirkspolitik sowie den Bürger*innen vor Ort. Fragen der Anwohnenden zu den geplanten Bauvorhaben seien in offenen Versammlungen ausführlich erörtert worden. Vielfach hätten Bürger*innen ihr Interesse an Grundstücken und Immobilien innerhalb des Plangebietes bei den Stadtwerken Duisburg hinterlegt, was ein deutliches Zeichen des öffentlichen Interesses an der Entwicklung des Gebietes sei.

Der Rechtsweg stehe nun am Ende eines jahrelangen Bemühens der Stadtwerke Duisburg, ihr bestehendes Baurecht verantwortungsvoll und im Schulterschluss mit der Stadt Düsseldorf auszuüben. Das Projektgebiet zwischen Wasserwerksweg, Feldhuhnweg und Fritz-Köhler-Weg verfüge bereits seit dem Jahr 1967 über Baurecht, das ein Gericht im Jahr 2012 erneut bestätigte, nachdem die Stadt Düsseldorf versucht hatte, es durch eine Änderung des Flächennutzungsplans in landwirtschaftliche Fläche umzuwidmen.

Die Stadtwerke betonen, seit dem Jahr 2012 bis heute intensiv daran gearbeitet zu haben, gemeinsam mit der Düsseldorfer Stadtverwaltung einen modernisierten Bebauungsplan zu entwickeln. Ziel sei der Aufbau eines fortschrittlichen Wohnquartiers mit innovativen, städtebaulichen und energietechnischen Konzepten. „Leider mussten wir in zahlreichen Gesprächen und Vor-Ort-Terminen mit Vertretern der Stadt Düsseldorf den Eindruck gewinnen, dass die Stadt Düsseldorf trotz des Gerichtsurteils von 2012 durch eine Blockadehaltung versucht, eine Bebauung zu verhindern“, kritisierte Katharina Krekeler. Deshalb entschieden sich die Stadtwerke Duisburg 2023 schließlich, ihr Baurecht auf Basis des bestehenden Bebauungsplans von 1967 auszuüben. Ziel der Stadtwerke Duisburg bleibe auch unter diesen Voraussetzungen, ein modernes Quartier zu entwickeln, das nachhaltige Energieversorgung, viel Grünflächen und eine für den Ortsteil charakteristische Architektur miteinander verbindet. Dafür sei eine Erschließung des Plangebietes erforderlich. „Wir haben mehrfach signalisiert, dass wir zu jeder konstruktiven Zusammenarbeit bereit sind – doch die Verwaltung lässt uns zu weiteren Bauvoranfragen ohne jegliche Rückmeldung im Unklaren. Auch zur Erschließung des Gebietes haben wir der Stadt Düsseldorf unsere Unterstützung angeboten“, sagte Katharina Krekeler. „Die aktuelle Blockade ist für uns aber jetzt nicht länger tragbar.“

StichworteKlageStadtwerke DuisburgVerwaltungsgericht
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