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Home›Düsseldorf›Düsseldorf: Ab 14. August 2025 ist das Baden im Rhein verboten

Düsseldorf: Ab 14. August 2025 ist das Baden im Rhein verboten

Von Ute Neubauer
13. August 2025
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Ab sofort ist das Schwimmen im Rhein nicht nur lebensgefährlich, es kann auch teuer werden, Foto: Infozentrale

Die zahlreichen Todesfälle von Personen, die im Rhein ertrunken sind, hat die Stadt Düsseldorf nun reagieren lassen. Ab Donnerstag (14.8.) gilt ein Badeverbot für das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf entlang des Rheinufers. Das Verbot erfolgt in Abstimmung mit dem Innenministerium, das dem eigenständigen Badeverbot im Bereich Düsseldorf grünes Licht gegeben hat. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet.

Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: “Es ist unser ausdrückliches Ziel, weitere Badeunfälle im Rhein in Düsseldorf zu verhindern. Das Badeverbot ist dabei ein weiterer notwendiger Schritt, um auf die Gefahr aufmerksam zu machen, die vom Schwimmen im Rhein ausgeht. Trotzdem steht die Eigenverantwortung an erster Stelle, denn auch Kontrollen oder Verbote können weitere Unfälle im Rhein nie gänzlich ausschließen. Ich appelliere darum erneut an alle Bürgerinnen und Bürger, nicht im Rhein zu baden, denn das ist nicht nur verboten, sondern vor allem lebensgefährlich!”

Die Feuerwehr Düsseldorf hatte bereits in der Vergangenheit Schilder angebracht – sie wurden aber von vielen nicht beachtet, Foto: Stadt Düsseldorf/Feuerwehr

So sehen die neuen Schilder aus, Foto: Infozentrale

Bisher hatte die Stadt auf die Gefahren mit Hinweisschildern entlang des Rheins aufmerksam gemacht. Offenbar war dies nicht eindringlich genug, denn immer wieder gingen Menschen ins Wasser.

Verboten ist nach der Verordnung: „Als Baden gilt das planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als jeweils knöcheltiefem Wasser des Rheins zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken, insbesondere das Schwimmen, Waten oder Spielen im Wasser. Ausgenommen von dem Verbot sind ausschließlich Maßnahmen von Behörden oder Rettungsdiensten im Rahmen ihrer Aufgaben, Übungen und Einsätze von Wasserrettungsdiensten oder der Feuerwehr und genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Landeshauptstadt Düsseldorf. Gestattet ist außerdem das kurzzeitige Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen, das Zuwasserlassen oder Herausziehen von Wasserfahrzeugen an dafür vorgesehenen Stellen sowie das Ausüben von Angelsport und Watfischerei“.

Ordnungsdezernent Christian Zaum: “Die ordnungsbehördliche Verordnung regelt das Baden im Rhein auf dem Düsseldorfer Rheinabschnitt und schafft für unsere Ordnungskräfte eine klare rechtliche Grundlage für ordnungsbehördliches Einschreiten sowie das Ahnden von Verstößen. Das Problem rund um das Baden im Rhein endet allerdings nicht an der kommunalen Grenze. Wir zählen darum auch auf die Unterstützung der Landespolizei, des Innenministeriums, und des Bundes, der für Wasserstraßen zuständig ist, um weitere Badeunfälle zu verhindern.”

Die ordnungsbehördliche Verordnung ist vorläufig bis zum 31.12.2026 gültig. Der komplette Text ist hier zu finden. 

Gefahren im Rhein

Der Rhein ist ein stark befahrener, schiffbarer Fluss mit tückischen Strömungsverhältnissen, Wellenschlag durch vorbeifahrende Schiffe sowie stark wechselnden Wasserständen. Auch für geübte Schwimmer*innen besteht beim Baden im Rhein Lebensgefahr und das bereits im unmittelbaren Uferbereich. Personen, die noch nicht vollständig im Wasser stehen oder schwimmen, können von Wellen oder Strömungen erfasst und in den Fluss hineingezogen oder abgetrieben werden. Gefährdet sind dabei nicht allein die badenden Personen selbst, sondern auch mögliche Nothelfer und professionelle Rettungskräfte, welche ihnen zu Hilfe kommen.

StichworteBadeverbotRhein
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