Düsseldorf Heerdt: Zu zweit auf dem E-Scooter – schwerer Verkehrsunfall

Ein Pärchen fuhr am frühen Montagmorgen (14.7.) um 1:15 Uhr zu zweit auf einem E-Scooter den Fahrradweg der Krefelder Straße entlang. Plötzlich verlor der 31-jährige Fahrer die Kontrolle über den Scooter und beide stürzten. Während sich der Mann nur leicht verletzte, zog sich seine 23-jährige Mitfahrerin schwere Verletzungen zu.
Da die Polizei bei dem Fahrer Alkoholkonsum vermutete, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert von knapp über einem Promille ergab. Die 23-Jährige wurde in ein Krankenhaus gebracht, der 31-Jährige kam zur Entnahme von Blutproben mit auf die Polizeiwache.
Die Polizei appelliert eindringlich, dass ein E-Scooter nur alleine genutzt werden darf. Die Beförderung mehrerer Personen ist unzulässig. Außerdem gelten für E-Scooter die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer, da es sich ebenfalls um eine Kraftfahrzeug handelt.
- Wer mit 0,5 – 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt im Normalfall: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein zurückgegeben.
- Allerdings liegt bereits ab etwa 0,3 Promille eine Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen wie eine Schlangenlinienfahrt oder ein Unfall festgestellt werden. In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Wird aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht sind es mindestens 12 Monate.
- Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt. Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an.
- Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer*innen. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.