Düsseldorf: Wegen Hitzewelle verbietet Stadt Grillen in öffentlichen Anlagen und warnt vor Gefahren von Waldbränden

Da der Grasland Feuerindex aktuell auf Stufe 4 ist, weist die Stadt eindringlich auf das Verbot des Grillens in öffentlichen Grünanlagen hin. Dieser Index ist ein Frühwarnsystem, das vom Deutschen Wetterdienst herausgegeben wird, und stuft die Gefahr von Flächenbränden auf offenem Gelände ein. Er gibt an, wie leicht trockenes Gras oder Stoppelfelder durch Funkenflug oder Hitze in Brand geraten können. Die Stufe 4 besagt „sehr hohe Gefahr“.
Das Grillen in Düsseldorfer Grünanlagen ist aktuell verboten. Die Aufhebung erfolgt automatisch, sobald der Index wieder auf Stufe 3 oder niedriger sinkt. Informationen dazu gibt es hier beim Deutscher Wetterdienst – Grasland-Feuerindex.
Der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) wird die Einhaltung der geltenden Regelungen kontrollieren. Verstöße gegen die Verhaltensregeln können mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Die Stadt weist darauf hin, dass beim Grillen in öffentlichen Grünanlagen generell besondere Vorsicht geboten ist. “Gerade in heißen und trockenen Phasen ist ein verantwortungsvoller Umgang mit offenem Feuer unerlässlich. Unsere Grünanlagen sind wichtige Erholungsorte für alle Menschen in Düsseldorf und zugleich sensible Naturflächen, die wir gemeinsam schützen müssen“, erklärt Umweltdezernent Jochen Kral.
Liegt der Grasland Feuerindex auf Stufe 3 oder niedriger, ist das Grillen in Düsseldorfer Parkanlagen geduldet, sofern vor Ort kein ausdrückliches Grillverbot besteht. Dabei gelten folgende Verhaltensregeln:
- Einweggrills sind verboten
- Kein Grillen direkt auf der Grasnarbe
- Bitte wegen möglichen Funkenflugs immer ausreichend Abstand zu Bäumen und Sträuchern halten
- Kohle und Feuerreste müssen nach dem Grillen vollständig gelöscht werden
- Abfälle bitte in geeigneten Behältern entsorgen oder wieder mitnehmen
- Bitte jederzeit Rücksicht auf andere Besucherinnen und Besucher sowie auf Tiere nehmen
- Übermäßiger Qualm und Lärm sind zu vermeiden
- Urinieren in Grünanlagen ist untersagt und kann geahndet werden
In Wald- und Forstbereichen ist das Grillen grundsätzlich verboten. Dieses umfasst auch einen Bereich von bis zu 100 Metern zum Waldrand. Darüber hinaus ist das Rauchen im Wald in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober verboten. Verstöße können mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden.
Auch auf den städtischen Friedhöfen besteht derzeit eine erhöhte Brandgefahr. Die Friedhofsverwaltung empfiehlt deshalb dringend, bis auf Weiteres auf das Anzünden von Grablichtern, Kerzen und Flammschalen zu verzichten. Trockene Rasenflächen sowie Sträucher und Bäume können bereits durch Funkenflug oder umfallende Lichter in Brand geraten. Hinweisschilder an den Friedhofseingängen weisen auf diese Empfehlung hin.