Ab sofort gilt ein Alkoholverbot am Düsseldorfer Hauptbahnhof

Nach der Einführung des Alkoholverbots im April am Kölner Hauptbahnhof weitet die Deutsche Bahn (DB) die Maßnahme ab Dienstag (26.5.) auf weitere Bahnhöfe in NRW aus. Das gilt dann auch für den Düsseldorfer Hauptbahnhof. Die DB will damit das Sicherheitsgefühl für die Fahrgäste verbessern.
Das Verbot gilt nicht nur für den Konsum von Alkohol, sondern auch für das Mitführen alkoholischer Getränke, die zum Konsum im Bahnhof bestimmt sind. Das Alkoholkonsumverbot gilt ab 26. Mai an den Bahnhöfen Bonn Hbf, Düsseldorf Hbf., Duisburg Hbf., Essen Hbf., Dortmund Hbf. und Münster Hbf. Es umfasst den gesamten Bahnhofsbereich einschließlich aller Zuwege und der Bahnsteige. Erlaubt bleibt das Mitführen alkoholischer Getränke, die beispielsweise aus einem Einkauf stammen und verschlossen nach Hause gebracht werden. Auch in den Restaurants im Bahnhof darf weiterhin Alkohol getrunken werden.
Die Einhaltung des Verbots soll gemeinsam mit der Bundespolizei durchgesetzt werden. Zunächst informieren Mitarbeitende der DB über die geänderte Hausordnung. Durchsagen und Aushänge im Bahnhof weisen auf das Verbot hin. Bei Verstößen kann ein Platzverweis erfolgen, im Wiederholungsfall auch ein Hausverbot ausgesprochen werden. Im Rahmen von Schwerpunktkontrollen in den Bahnhöfen wird die Bundespolizei Ende Mai verstärkt auf das Alkoholkonsumverbot hinweisen.
Die DB reagiert damit auf Rückmeldungen von Reisenden, Besuchenden sowie Mitarbeitenden der DB und ihrer Partner, die sich ein ruhigeres und sicheres Umfeld wünschen.