Düsseldorf Lörick: Verkehrskontrollen bei Besucher*innen der Cannabis-Messe

Rund 300 Aussteller luden am Wochenende (21. bis 23.8.) zur Cannabis-Messe ins Areal Böhler ein und rund 30.000 Besucher*innen wurden erwartet. Das nahmen die Einsatzkräfte der Direktion Verkehr der Düsseldorfer Polizei zum Anlass, an den Zufahrtswegen zur Hanfmesse Verkehrskontrolle im Hinblick auf den Konsum von Betäubungsmitteln durchzuführen. Die Bilanz ist erschreckend, denn von rund 240 kontrollierten Fahrzeugen an den drei Tagen gab es 88 Verdachtsfälle.
Die mobilen Einsatzteams kontrollierten am Freitag 97 Fahrzeuge, bei denen 30 Fahrzeugführer positiv auf Betäubungsmitteleinfluss getestet wurden. Bei 27 Kontrollierten besteht der Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss von THC, bei weiteren auf Kokain oder einer Mischung aus THC, Kokain und Amphetamin. Allen wurden Blutproben entnommen. Darüber hinaus ergab sich achtmal der Verdacht einer Straftat unter anderem wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Konsumcannabisgesetz. Da ein 29-Jähriger circa 70 Gramm Marihuana mit sich führte, wurden die Betäubungsmittel beschlagnahmt und eine Strafanzeige erstellt.
Die Trefferquote war am Samstag noch größer, da sich bei 56 kontrollierten Fahrzeugen 27 Verdachtsfälle des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr ergab. 18 Fahrer*innen wurde positiv auf THC getestet. Andere positiv am Kombinationen von THC, Amphetamin und Alkohol. Auch in diesen Fällen wurden Blutproben genommen und entsprechend Strafanzeigen geschrieben. Zweimal ergab sich der Verdacht eines Verkehrsvergehens (§ 316 StGB) und in 18 Fällen der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24a Straßenverkehrsgesetz.
Ein 21-Jähriger aus Düsseldorf war bereits am Freitag „positiv“ aufgefallen und wurde am Samstag erneut erwischt. Ihm droht nun ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro sowie ein verlängertes Fahrverbot.
Am Sonntag wurden bei 85 Fahrzeugen 31 Fahrer*innen mit dem Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln festgestellt. In 30 Fällen wurden Blutproben entnommen, zwei Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr (§316 StGB) eingeleitet sowie 29 Ordnungswidrigkeitenanzeigen geschrieben. Ein Führerschein wurde noch vor Ort beschlagnahmt.