Düsseldorf: Vorerst kein drittes Frauenhaus?

Weil die Förderanfrage der Stadt über Mittel für das dringend benötigte dritte Frauenhaus in Düsseldorf beim zuständige Landesministerium abgelehnt wurde, ist offenbar frühestens im Jahr 2028 mit einer Bewilligung von Geldern zu rechnen. Zwar hat das Amt für Soziales und Jugend auf den dringenden Mehrbedarf mit Hinweis auf das neue Gewalthilfegesetz und die in Aussicht gestellte Finanzierung durch den Bund hingewiesen, aber ebenfalls erfolglos. Das Landesministeriums verweist darauf, dass der Bund im Jahr 2027 erstmalig Finanzmittel dafür an die Länder verteile. Erst dann werde das Land NRW eine erneute Bedarfsermittlung anstoßen und entscheiden, welche Kommune Gelder erhält – womit nicht vor dem Jahr 2028 zu rechnen ist.
Dabei war Düsseldorf bereits auf einem guten Weg. Eine mögliche Immobilie für das dritte Frauenhaus wurde bereits gefunden und erste Gespräche mit den Eigentümern über erforderliche Umbauten und Verträge seien erfolgt, bestätigt die Verwaltung auf eine Anfrage der Linken im Ausschuss für Gesundheit und Soziales im September. Doch ohne Zusage über Landesmittel käme man damit derzeit nicht weiter. Dabei ist der Bedarf hoch, denn selbst die Stadt veröffentlichte, dass im Jahr 2024 in den Düsseldorfer Frauenhäusern 336 Anfragen auf einen Platz abgelehnt wurden, da keine Kapazitäten vorhanden waren.
Die Finanzierung von Frauenhäuser und Fachberatungsstellen ist in der Regel eine Mischung aus Landes- und kommunalen Mitteln, Kostenbeteiligungen von Trägern, Spenden und zweckgebundenen Bußgeldern. Anfang 2024 hat die Stadt Düsseldorf im Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung eine Koordinierungsstelle „Istanbul-Konvention“ eingerichtet und damit ihr Engagement gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen und für eine egalitäre Stadtgesellschaft bekundet. Die Istanbul Konvention ist ein Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. 2018 trat sie in Deutschland in Kraft und beschreibt die Verpflichtung, geschlechtsspezifische Gewalt durch politische und rechtliche Maßnahmen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen.
Kommentar: Bestandteil der Kooperations-Verhandlungen im neuen Rat?
Es liest sich so, als zögere die Stadt mit der Einrichtung eines dritten Frauenhauses, da die Förderzusagen des Landes abgewartet werden sollen. Theoretisch könnte die Stadt auch selber aktiv werden. Das kostet Geld – ja. Aber die Notwendigkeit ist klar belegt. Vielleicht spielt das Thema ja bei den Verhandlungen der Parteien zur neuen politischen Mehrheit im Rat eine Rolle. Zu wünschen wäre es. Wo es doch die Aussage gibt, dass dringende soziale Themen nicht unter anderen Projekten – wie dem Neubau der Oper – leiden sollen.