Ddorf-Aktuell – Internetzeitung Düsseldorf

Hauptmenü

  • Düsseldorf
    • Aktuelles
    • Blaulicht
    • Verkehr
    • Karneval
    • Schützen
  • Service
    • Gesundheit
    • Events
    • Termine
    • Shopping
    • Essen & Trinken
    • Motor
    • Reise
  • Politik
    • Stadtrat
    • Stadtteile
    • Parteien
    • Bauen & Wohnen
  • Wirtschaft
    • Unternehmen
    • Gewerkschaften
    • Verbände
    • Messen
    • Karriere
    • Bildung
  • Kultur
    • Kunstfakten
    • Kunstkritik
    • Theater
    • Film
    • Musik
    • Literatur
    • Malerei
    • Fotografie
    • Tanz
    • Ausstellungen
  • Sport
    • Tischtennis
    • Eishockey
    • Fußball
    • Laufen
    • Basketball
    • Handball
    • Football
    • Lokalsport
  • Am Rand(e) notiert

logo

Ddorf-Aktuell – Internetzeitung Düsseldorf

  • Düsseldorf
    • Aktuelles
    • Blaulicht
    • Verkehr
    • Karneval
    • Schützen
  • Service
    • Gesundheit
    • Events
    • Termine
    • Shopping
    • Essen & Trinken
    • Motor
    • Reise
  • Politik
    • Stadtrat
    • Stadtteile
    • Parteien
    • Bauen & Wohnen
  • Wirtschaft
    • Unternehmen
    • Gewerkschaften
    • Verbände
    • Messen
    • Karriere
    • Bildung
  • Kultur
    • Kunstfakten
    • Kunstkritik
    • Theater
    • Film
    • Musik
    • Literatur
    • Malerei
    • Fotografie
    • Tanz
    • Ausstellungen
  • Sport
    • Tischtennis
    • Eishockey
    • Fußball
    • Laufen
    • Basketball
    • Handball
    • Football
    • Lokalsport
  • Am Rand(e) notiert
  • Düsseldorf: Haltestelle Nordstraße noch bis Ende des Jahres wegen Asbestsanierung geschlossen

  • Düsseldorf Derendorf: Einbrecher auf Badeschlappen auf der Flucht

  • Düsseldorf: Werbegemeinschaft Lohausen plant neue Impulse für „Das Dorf mit Herz“

  • Düsseldorf Heerdt: Zu zweit auf dem E-Scooter – schwerer Verkehrsunfall

  • Düsseldorf Pempelfort: Ein direkter Draht von der Nordstraße nach Afrika

DüsseldorfAktuellesTop News
Home›Düsseldorf›Düsseldorf: Verwaltungsgericht fällt Urteil zu Polizeimaßnahmen bei Demo im Juni 2021

Düsseldorf: Verwaltungsgericht fällt Urteil zu Polizeimaßnahmen bei Demo im Juni 2021

Von Ute Neubauer
11. April 2024
Teilen:
Mehr als 6000 Menschen protestierten am Samstag (26.6.2021) in Düsseldorf gegen die geplante Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW. Dabei ging die Polizei mit Tränengas gegen Demonstranten und Stockschlägen gegen Journalisten vor

Knapp drei Jahre nach dem eigentlichen Ereignis wurde am Mittwoch (10.4.) über die polizeilichen Maßnahmen während der Demonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW am 26. Juni 2021 vor der 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf verhandelt. Gleich drei Klagen waren eingereicht worden (Aktenzeichen: 18 K 4774/21, 18 K 4927/21 und 18 K 5786/21) und bis alle Urteile gefällt waren, vergingen rund neun Stunden.

(v.l.) Gizem Koçkaya, Marcus Lamprecht, Martin Behrsing, Dr. Jasper Prigge und Mischa Aschmoneit vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht, Archivfoto Juli 2021

Bereits am 15. Juli 2021 hatte das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage eingereicht, um die Rechtswidrigkeit der Polizeieskalation feststellen zu lassen. Zu den Klägern gehörten unter anderen der Anmelder und Versammlungsleiter der Demonstration, Martin Behrsing und Mischa Aschmoneit, sowie die Bündnissprecherin Gizem Koçkaya. Sie waren von der Festsetzung während der Demonstration betroffen. Die Polizei hatte 338 Demonstrationsteilnehmer*innen, darunter zahlreiche Minderjährige, über Stunden auf einer Straßenkreuzung festgesetzt.

Die Demo-Sanitäter kümmerten sich um zahlreiche verletzte Demonstrierende

Ziel der Klage war festzustellen, dass das Anhalten des Demonstrationszuges, die Kesselung der Demonstrierenden sowie der Ausschluss der gekesselten Teilnehmer*innen von der Versammlung, rechtswidrig war. Die Kläger argumentieren mit einer mehrstündigen Freiheitsentziehung, sowie dem Fehlen sanitärer Anlagen während des Freiheitsentzugs.
Das Verwaltungsgericht urteilte, dass die im Rahmen der Versammlung ergangenen Maßnahmen des Polizeipräsidiums Düsseldorf gegenüber fünf der insgesamt sieben Kläger rechtmäßig gewesen seien. Der Ausschluss aus der Versammlung, die Ingewahrsamnahme, die Identitätsfeststellung sowie die erkennungsdienstliche Behandlung gegenüber drei Klägern wurde als ordnungsgemäß gewertet, da sich die drei räumlich innerhalb eines Blocks befanden, der durch Seitenbanner abgegrenzt wurde. In diesem Block hätten teils vermummte Personen die Versammlung über einen längeren Zeitraum durch Widerstandshandlungen und Körperverletzungsdelikte gegenüber den Einsatzbeamten gestört. Durch die räumliche Nähe zu diesen Störern durften die Einsatzbeamten davon ausgehen, dass auch die drei Kläger zur störenden Gruppierung zuzurechnen waren.

Zwei Kläger, die sich nicht innerhalb dieses Blocks, sondern nur in der Nähe befanden, hatten Erfolg. Die polizeilichen Maßnahmen gegen sie seien rechtswidrig, da die Einsatzbeamten hätten erkennen können, dass sie aufgrund ihres Verhaltens und ihrer räumlichen Distanz nicht dem Störer-Block zugerechnet werden konnten.

Die Kammer vertrat die Auffassung, dass das teilweise Anhalten des Demonstrationszugs mit dem Einziehen der Polizeiketten zum Ausschluss des Störer-Blocks eine rechtmäßige Maßnahme darstellt, da die Alternative gewesen sei, die gesamte Versammlung aufzulösen. Es sei die Aufgabe der Versammlungsleitung gewesen die Störungen zu unterbinden.

338 Personen wurden von der Polizei über Stunden festgesetzt

Das Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen! – Grundrechte erhalten“ sieht die Urteile als Teilerfolg an, will aber weitere Rechtsmittel einlegen. Bündnissprecherin Gizem Koçkaya: „Die Polizei hat versucht, meine Arbeit als Pressesprecherin des Bündnisses zu kriminalisieren, indem sie mir gewalttätige Störungen unterstellt hat, obwohl nichts davon zutraf. Ich habe am Tag der Versammlung auf Herbert Reuls freiheitsfeindliches Gesetzgebungsvorhaben hingewiesen. Das Gericht musste der Polizei offenbar erklären, dass sie unliebsamen Protest nicht grundlos kesseln darf! “

Die Anmelder und Versammlungsleiter der Demonstration, Martin Behrsing und Mischa Aschmoneit sind enttäuscht vom Urteil. „Der heutige Tag ist jedoch auch eine bittere Niederlage“, kommentierte Aschmoneit. „Das Gericht hat unsere Klage im Übrigen abgewiesen, weil es sich die Perspektive der Polizei zu eigen gemacht und das Märchen einer von der Demonstration ausgehenden Eskalation geglaubt hat. Wir haben in der Verhandlung mehrfach dargelegt, dass die Polizei von Beginn an eine Eskalationsstrategie gefahren ist und wir sie frühzeitig, aber erfolglos darauf hingewiesen haben. Zudem war anhand des Videomaterials klar erkennbar, dass sich der Demonstrationszug zur Zeit der Einkesselung entspannt bewegte. Es war eine politische Entscheidung, dass die Lage eskalieren soll, um sich nicht mit unserem politischen Anliegen auseinandersetzen zu müssen“, so Aschmoneit weiter.

Gegen die Urteile kann jeweils ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.

StichworteUrteilVersammlungsgesetzVerwaltungsgericht
Vorheriger Artikel

Düsseldorf: Mahn-und Gedenkstätte hat ein neues Bildungszentrum

Nächster Artikel

Düsseldorf Hassels / Urdenbach: 18-Jähriger ohne Führerschein ...

0
Anteile
  • 0
  • 0
  • 0

  • Neueste Beiträge

  • Düsseldorf: Haltestelle Nordstraße noch bis Ende des Jahres wegen Asbestsanierung geschlossen

    Von Ute Neubauer
    15. Juli 2025
  • Düsseldorf Derendorf: Einbrecher auf Badeschlappen auf der Flucht

    Von Ute Neubauer
    15. Juli 2025
  • Düsseldorf: Werbegemeinschaft Lohausen plant neue Impulse für „Das Dorf mit Herz“

    Von Ute Neubauer
    15. Juli 2025
  • Düsseldorf Heerdt: Zu zweit auf dem E-Scooter – schwerer Verkehrsunfall

    Von Ute Neubauer
    14. Juli 2025
  • Düsseldorf: Prächtiger Festzug und Parade der Sebastianer von 1316

    Von Ute Neubauer
    14. Juli 2025
  • Düsseldorf Pempelfort: Ein direkter Draht von der Nordstraße nach Afrika

    Von Ingo Siemes
    14. Juli 2025
  • Rheinkirmes Düsseldorf: Wurden in einem Festzelt K.O.-Tropfen in die Getränke gemischt?

    Von Ute Neubauer
    13. Juli 2025
  • Düsseldorf: Drohnenshow zur Rheinkirmes beinahe vom Winde verweht

    Von Ute Neubauer
    13. Juli 2025

Textanzeige

  • TextanzeigenEssen & TrinkenService

    Essen mit Erlebniswert: Die Transformation der Catering-Branche

    In den letzten Jahrzehnten hat die Catering-Branche eine bemerkenswerte Evolution durchlaufen. Früher primär auf die effiziente Bereitstellung von Speisen und Getränken für Veranstaltungen fokussiert, wandeln sich Catering-Unternehmen heute zunehmend zu ...
  • ServiceBauen & WohnenTextanzeigen

    Industrieller Chic: Wie Kunststofffenster den Loft-Stil in Ihrem Einfamilienhaus unterstützen

    Die Inspiration des industriellen Chics sind die Werkshallen des Industriezeitalters. Die Basis für diesen Stil sind große Räume, schlicht gehalten mit rustikalen Elementen und großen Fensterflächen. Wie so vieles wurde ...
  • ServiceBauen & WohnenTextanzeigen

    Fünf Tipps für eine bessere Immobilienaquise

    Egal, ob Sie neu in der Immobilienwelt oder ein erfahrener Makler sind, eine Strategie zur Kundenakquise ist entscheidend für Ihren Erfolg. Sie müssen einzigartig und intelligent sein. Verkäufer suchen nach ...
  • ServiceEssen & TrinkenTextanzeigen

    Keime im Kaffee? Wie man ein Kaffeevollautomat richtig pflegt.

    Wer seinen Kaffeevollautomat nicht richtig oder oft genug reinigt, wird früher oder später seinen Kaffee mit ungewollten Keimen trinken. Doch dies ist nicht nötig und im folgenden Artikel erklären wir ...
Facebook    RSS Feed
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
  • Mediadaten
RSS-Feed - 2021 Ddorf-aktuell