Düsseldorf: Mit dem Frühling starten auch die Außenterrassen der Gastronomie
Die Düsseldorfer Gastronomen bereiten ihre Außenterrassen für ihre Gäste vor. Dafür müssen sie bei der Stadt Düsseldorf zuerst eine Genehmigung einholen, denn egal ob zwei Quadratmeter oder große Fläche, ohne Erlaubnis darf nichts an Tischen und Stühlen nach draußen.
Die Hauptsaison dauert vom 1. März bis zum 31. Oktober, aber auch davor oder danach sind Genehmigungen möglich. Zuständig dafür ist das Ordnungsamt, von dem bereits mehr als 500 Genehmigungen erteilt wurden. Nach Einschätzung der Stadt wird die Zahl im Laufe des Sommers noch auf rund 1.000 Terrassen steigen. Dabei handelt es sich nicht nur um bewirtschaftete Terrassen, sondern auch um Stehtische oder Vergleichbares direkt vor einem Betrieb.
Die größte Terrasse befindet sich mit rund 1.000 Quadratmeter Fläche am Unteren Rheinwerft. Die kleinsten Terrassen umfassen nur etwa zwei Quadratmeter. Sie finden sich in der Regel bei Imbissbetrieben oder Bäckereien in den Stadtbezirken.
Die Erlaubnis eine Terrasse betreiben zu dürfen ist kostenpflichtig. In der Gebührenzone 1 (beispielsweise Innenstadt, Altstadt, Königsallee, Kö-Bogen, Schadowstraße, Schadowplatz, Medienhafen) fallen pro Quadratmeter und Monat 9,70 Euro an. In den anderen Stadtgebieten, der Zone 2, sind es 7,80 Euro pro Quadratmeter. Auch die sogenannten “Parkplatzterrassen” können weiter beantragt und betrieben werden.
Während der Corona-Zeit wurde die Gebühr den Gastronomen größtenteils erlassen, um ihnen den Betrieb mit den damals auferlegten Einschränkungen überhaupt zu ermöglichen. Dadurch stieg die Zahl der Außenterrassen stark. Einige Betreiber*innen haben die Vorzüge erkannt und halten auch jetzt noch daran fest, wo wieder Gebühren erhoben werden.
Mit regelmäßigen Kontrollen überprüft das Ordnungsamt, ob die Wirte eine Erlaubnisse haben und die zulässigen Maße der Terrassen eingehalten werden. Wer eine Terrasse ungenehmigt oder über das erlaubte Maß hinaus betreibt, erhält nicht nur eine Nachberechnung, sondern auch ein Bußgeld.
Anträge auf Erlaubniserteilung zur Nutzung von Terrassen werden vom Ordnungsamt per Mail an sondernutzung.ordnungsamt@duesseldorf.de, per Fax 0211-8929239 oder während der Öffnungszeiten, Montag bis Freitag, 8 bis 12.30 Uhr, beim Ordnungsamt (Worringer Straße 111, 1. Etage, Zimmer 1.06) entgegengenommen.