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Home›Düsseldorf›Düsseldorf: Feuerwerk an Silvester

Düsseldorf: Feuerwerk an Silvester

Von Ute Neubauer
28. Dezember 2024
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In der Düsseldorfer Altstadt weisen Schilder auf das Feuerwerksverbot hin

Ab Samstag (28.12.) darf in den Geschäften Feuerwerk verkauft werden. Das Zünden des Feuerwerks ist aber nur in der Silvesternacht von Dienstag auf Mittwoch erlaubt. Wer es früher zündet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Das Abbrennen von Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Seniorenheimen ist ebenso untersagt, wie in der Feuerwerksverbotszone in der Düsseldorfer Altstadt. Von Dienstag (31.12.) 20 Uhr bis Mittwoch (1.1.) 6 Uhr ist das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F 2 (Verkauf an Personen über 18 Jahren) in der Düsseldorfer Altstadt verboten.

Wunderkerzen sind erlaubt, Raketen, Böller und anderes Feuerwerk der Klasse F2 sind in der Altstadt verboten

Verbotszone in der Altstadt

Hintergrund der Feuerwerksverbotszone ist es, die Zahl der Verletzungen und Gefährdungen von Menschen durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern zu reduzieren. Das Verbot bezieht sich auf Feuerwerkskörper für Erwachsene, wie zum Beispiel Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien. Diese dürfen in der Zone nicht mitgeführt und nicht gezündet werden. Erlaubt ist so genanntes Jugendfeuerwerk, wie Wunderkerzen, Bodenfeuerwirbel und alle Feuerwerkskörper, die ganzjährig und an Menschen ab zwölf Jahren verkauft werden dürfen.

Die Zone ist unverändert zum vergangenen Jahr, Grafik: Stadt Düsseldorf

Es wird keine Kontrollstellen geben, an denen die Besucher*innen überprüft werden. Aber die Einsatzkräfte von Ordnungsamt und Polizei werden verbotswidrig mitgebrachte Feuerwerkskörper sicherstellen und in mit Wasser gefüllten Containern vernichten. Auf die Verbotszone wird auf Schildern hingewiesen.

Die Verbotsverfügung wurde im Düsseldorfer Amtsblatt veröffentlicht und kann hier nachgelesen werden.

Die Polizei wird wieder starke Präsenz zeigen

Präsenz der Ordnungskräfte zu Silvester

Die Polizei und das Ordnungsamt werden zu Silvester verstärkt mit Einsatzkräften und mobiler Videobeobachtung auf den Straßen unterwegs sein. Im Falle von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wird konsequent eingeschritten. Zum Schutz der Einsatzkräfte vor Übergriffen und pyrotechnischem Bewurf werden die Bodycams aktiviert, um Beweise zu sichern.

In der Menge gezündete Böller und Raketen sind eine Gefahr – auch für Unbeteiligte

Feuerwehr

Die Feuerwehr Düsseldorf erinnert daran, dass es wegen unsachgemäßen Umgangs mit Böllern und Raketen jedes Jahr an Silvester und Neujahr zu Einsätzen kommt. Dabei handelt es sich um Verbrennungen im Gesicht und an den Händen, Augenverletzungen, Gehörschäden, aber auch abgerissene Finger, wenn ein Böller in der Hand explodiert. “Wir möchten niemandem das Abschießen von Feuerwerk verbieten. Aber jeder, der Böller, Knallfrösche, oder Raketen abschießt, sollte bedenken, dass davon bei unsachgemäßem Gebrauch erhebliche Gefahren für Leib und Leben ausgeht”, erklärt David von der Lieth, Leiter der Düsseldorfer Feuerwehr. “Insbesondere nach Alkoholkonsum sollte auf das Abschießen von Feuerwerk verzichtet werden.”

Tipps zum Umgang mit Feuerwerk

  • Nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk kaufen und verwenden.
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen (Ausnahme sind für alle Altersklassen frei gegebene Produkte) oder alkoholisierten Menschen.
  • Unbedingt vor dem Zünden die Gebrauchsanweisung lesen.
  • Feuerwerkskörper und Raketen nur im Freien verwenden.
  • Nach dem Anzünden der Zündschnur mindestens acht Meter Sicherheitsabstand um das Feuerwerk herum einhalten.
  • Feuerwerkskörper nicht von Balkonen werfen, Raketen nicht vom Balkon aus starten.
  • Ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Gebäuden, Bäumen und Fahrzeugen einhalten.
  • Knaller nicht in Richtung von anderen Menschen werfen.
  • Feuerwerk nicht bündeln oder gemeinsam anzünden; auch nicht in Dosen, Flaschen, Briefkästen oder Altpapiercontainern zünden.
  • Besonders bei Kindern auf schwer entflammbare Kleidung achten, Silvester keine Kunstfaserstoffe wie etwa Fleece anziehen.
  • Vermeintliche Blindgänger nicht anfassen, sie können auch noch verspätet zünden. Keinesfalls nachzünden, wegen der zu kurzen Zündschnur explodiert der Knaller möglicherweise sofort. Blindgänger mit Wasser übergießen und unbrauchbar machen, denn gerade für Kinder, die solche Kracher nicht zünden dürfen, sind sie spätestens am nächsten Tag eine große Gefahr.
  • Raketen nur senkrecht starten. Keinesfalls Raketen aus der Hand starten.
  • Die Flugbahn der Rakete abschätzen und die Auftreffstelle nach dem Ausbrennen beobachten.
  • Nach Möglichkeit vor Silvester brennbare Gegenstände von Balkonen entfernen und Fenster schließen.
  • Manchmal werden Raketen gezielt in geöffnete Fenster, auf Balkone oder andere brennbare Gegenstände geschossen.
  • Bei Bodenfeuerwerk, wie Goldregen die Richtung des Funkenfluges beachten – dort sollten keine brennbaren Stoffe sein.
  • Bei Leuchtbatterien auf die Standsicherheit achten. Tipp: ein Brett als Unterlage verwenden.
  • Spätestens am nächsten Morgen die Abfälle der Nacht von der Straße und dem Gehweg entsorgen. Auf keinen Fall die Feuerwerksreste direkt nach dem “Knallen” in der Mülltonne entsorgen, da glimmende Reste auch noch nach Stunden zu einem Brand in Müllbehältern führen können.
StichworteFeuerwerkOrdnungsamtPolizeiSilvester
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