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Home›Düsseldorf›Düsseldorf: Rechtsstreit um Sanierung des Deichs am Himmelgeister Rheinbogen ist beendet

Düsseldorf: Rechtsstreit um Sanierung des Deichs am Himmelgeister Rheinbogen ist beendet

Von Ute Neubauer
23. Juni 2023
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Laut Planfeststellungsverfahren der Bezirksregierung sollte der Deich (rote Linie) saniert werden, Foto: Luftbild der Stadt Düsseldorf

Die Erneuerung des Deichs entlang des „Himmelgeister Rheinbogens“ wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf in einem Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2020 entlang des bisherigen Verlaufs festgelegt. Dagegen hatte der BUND Klage eingereicht, die im Februar 2022 vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster positiv beschieden wurde. Die Bezirksregierung Düsseldorf akzeptierten das Urteil jedoch nicht und zog vor das Bundesverwaltungsgericht. Der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig wies jetzt die Beschwerde der Behörde zurück. Damit hat sich der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) juristisch voll durchgesetzt. Der BUND fordert von der Bezirksregierung und der Stadt Düsseldorf, dass die Planungen für eine ökologische Deichvariante schnell aufgenommen und umgesetzt werden. Denn der bestehende Deich ist marode und würde einem erneuten Hochwasser nur schwer standhalten.

Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND: „Dem Urteil kommt eine grundsätzliche Bedeutung zu. Damit ist klar, dass die Rückgewinnung früherer Überschwemmungsgebiete in Zeiten des Klimawandels von besonderer Bedeutung ist. Im Zuge von Deichsanierungsmaßnahmen müssen deshalb ein wirksamer Hochwasserschutz und die Verbesserung der Ökologie des Rheins und seiner Auen miteinander gedacht und umgesetzt werden.“

Der BUND hatte mit seiner Klage insbesondere geltend gemacht, dass die geplante Sanierung des alten Deiches im Himmelgeister Rheinbogen gegen das wasserrechtliche Verbesserungsgebot und gegen die Vorgabe zur Wiederherstellung früherer Überschwemmungsgebiete verstoße. Dies könnte durch die rheinfernere Deichvariante erreicht werden, bei der bis zu 113 Hektar zusätzlicher Hochwasserrückhalteflächen möglich wären. Diese Variante war von der Bezirksregierung Düsseldorf aus finanziellen Gründen verworfen worden.

„Das Urteil hebt besonders hervor, dass auch Hochwasserschutzplanungen die ökologischen Vorgaben aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie beachten und umsetzen müssen. Eventuell gegen eine Rheindeichrückverlegung sprechende wirtschaftliche Gründe können allein nicht ausreichend sein, um davon abzuweichen,“ betont Rechtanwalt Tobias Kroll.

Michael Süßer von der BUND-Kreisgruppe Düsseldorf weist darauf hin, dass die Stadt Düsseldorf gleich mehrfach von der Änderung profitieren könnte. Denn das Erholungsgebiet im Himmelgeister Rheinbogen werde ökologisch aufgewertet und der Hochwasserschutz gestärkt.

Lukas Mielczarek, GRÜNER Ratsherr und umweltpolitischer Sprecher: „Das Urteil setzt den Rahmen für zukünftige Deichplanungen: Naturschutz, Artenschutz und Retentionsräume müssen stärker berücksichtigt werden. Mit diesen Zielen müssen jetzt mögliche Varianten der Rückverlegung analysiert werden, um dann den besten Deichverlauf zu identifizieren und zu bauen. Jetzt haben wir endgültig die Chance für einen Neuanfang. Der Bau des Hochwasserschutzes in der Ortslage Himmelgeist ist bereits fertig geplant und kann starten. So wird der Schutz der Anwohner*innen zügig ertüchtigt. Für den Rheinbogen können wir die Planungen für die bestmögliche Rückverlegung starten. Und wir betreiben konkreten Artenschutz insbesondere für die zahlreichen, gefährdeten Wildbienenarten und sichern ein wichtiges Naherholungsgebiet dauerhaft gegen immer wieder aufkommende Bauspekulationen“.

BVerwG 10 B 2.23, 20 D 122/20.AK

StichworteBezirksregierungDeichHimmelgeister RheinbogenHochwasserschutz
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