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Home›Wirtschaft›Düsseldorf: Bonner Uniklinik scheitert mit dem Versuch, Streik vom Arbeitsgericht verbieten zu lassen

Düsseldorf: Bonner Uniklinik scheitert mit dem Versuch, Streik vom Arbeitsgericht verbieten zu lassen

Von Ute Neubauer
14. Juni 2022
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Auf vielen Plakaten die Forderung des Tarifvertrags Entlastung für alle Beschäftigten, hier bei einer Demo in Düsseldorf

Das Arbeitsgericht in Bonn hat am Dienstag (14.6.) über den Antrag des Vorstandes des Universitätsklinikums Bonn auf Unterlassung des Streiks der Beschäftigten entschieden und ihn in allen Punkten zurückgewiesen. Die Uniklinik wollte mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung die Beschäftigten zur Rückkehr an ihre Arbeitsplätze verpflichten. Der Versuch soll unter allen sechs Unikliniken abgestimmt gewesen sein und darauf abzielen „die Axt an das Streikrecht der Beschäftigten zu legen“, so Gabriele Schmidt, ver.di-Landesleiterin NRW.

Nach Bekanntwerden des Antrags auf einweilige Verfügung hatten rund 100 Streikende der Uniklinik Essen ihren Vorstand am Montagmorgen aufgefordert dazu Stellung zu beziehen. Der Vorstand ließ sie daraufhin von der Polizei auffordern, die Räumlichkeiten zu verlassen. Dieser Zwischenfall führte dazu, dass die Arbeitgeberseite die für Montagnachmittag terminierte Verhandlungsrunde absagte.

Gabriele Schmidt, ver.di-Landesleiterin NRW

„Es ist haarsträubend, wie die Unikliniken mitten in den Verhandlungen konstruktive Gespräche unterlaufen und den Konflikt anheizen. Das verstärkt die Wut und Entschlossenheit der Beschäftigten. Wir fordern die Arbeitgeberseite auf, intensiv und konstruktiv mit uns diesen neuen Tarifvertrag zu verhandeln, um den Streik zeitnah beilegen zu können.“ so Schmidt. Vor dem Arbeitsgericht in Bonn gab es Am Dienstagvormittag eine Kundgebung und Demonstration, an der rund 1000 Streikende aus den Kliniken Bonn, Münster, Köln, Düsseldorf, Essen und Aachen teilnahmen.

ver.di ruft die Beschäftigten der sechs Unikliniken in NRW seit über sieben Wochen zum Streik auf, um einen neuen Tarifvertrag „Entlastung“ durchzusetzen. “Der Klinikvorstand sollte die Entscheidung zum Anlass nehmen, den Konfrontationskurs gegen die eigenen Beschäftigten zu beenden und am Verhandlungstisch für gute Tarifregelungen zur Entlastung des Personals sorgen. Die Beschäftigten haben keinerlei Verständnis für juristische Winkelzüge und Einschüchterungsversuche. Das Grundrecht auf Streik gilt auch in Krankenhäusern,” betonte Gabriele Schmidt. Den Gang vor das Arbeitsgericht sieht ver.di als Affront gegen die verantwortlichen Parteien im Land, die sich alle für einen Tarifvertrag Entlastung ausgesprochen haben.

“ver.di bietet an, den Arbeitskampf durch eine konstruktive Verhandlungslösung schnellstmöglich zu beenden. Die Tarifkommission ist bereit, bis zu Einigung durch zu verhandeln. Darauf sollten sich endlich auch die Klinikvorstände konzentrieren,” so Schmidt. Mit dem Tarifvertrag Entlastung soll eine personelle Mindestbesetzung und ein Freizeitausgleich für Arbeit in belastenden Situationen festgeschrieben werden. Entsprechende Vereinbarungen bestehen bereits an anderen Großkrankenhäusern wie in Berlin, Mainz und Jena. ver.di hat mit den Klinikleitungen an allen Standorten Notdienstvereinbarungen getroffen, die eine Patientengefährdung ausschließen. „Die Notdienste funktionieren“, stellte Schmidt klar. “Täglich sorgen die Streikleitungen vor Ort dafür, dass alle Notfälle behandelt werden. So streiken wir weiter – spürbar und verantwortungsvoll. Bis zu einer akzeptablen Einigung.”

Ein erstes Teilangebot der Arbeitgeber vom 10. Juni hatte ver.di zurückgewiesen, da es lediglich für einen Teil der Pflegekräfte gilt und pauschale anstatt gezielte Entlastungen schafft.

StichworteEntlastungStreikTarifvertragUnikliniken
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