Düsseldorf verbietet einen Demozug der Impfgegner am kommenden Samstag (8.1.)
Die Stadt Düsseldorf hat für Samstag, 8. Januar, den Impfgegnern einen Demozug durch die Innenstadt untersagt. Erlaubt werde nur eine stationäre Kundgebung – aus „infektionsschutzrechtlichen Gründen“. In einer Mitteilung am Donnerstag (6.1.) hieß es: „Die Stadt hat in Abwägung mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Grundgesetz) den Vorrang eingeräumt.“
Viele Verweigerer am vergangenen Samstag
Die Zahl möglicher infektionsrelevanter Kontakte sei bei einem Aufzug im Vergleich zu einer Standkundgebung als besonders hoch einzuschätzen – begründet die Stadt. Am vergangenen Samstag hatte das Ordnungsamt zu Beginn einer Demo gegen die Impfpflicht die Teilnehmenden auf Abstandsregeln und ihre Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes hingewiesen. Kaum hatten sich die OSD-Mitarbeiter umgedreht, feixte die Mehrzahl der DemonstrantInnen, zog den Schutz herunter und marschierte ohne durch Düsseldorf. Versammlungsleiter Ingo Marks hatte auf dem Johannes-Rau-Platz gesagt, er werde es jedem Freistellen, sich an die Regeln zu halten oder nicht.
2000 Teilnehmende angemeldet
Für den kommenden Samstag, 8. Januar, seien vom Veranstalter 2000 Personen angemeldet worden. Laut der nordrhein-westfälischen Corona-Schutzverordnung gelten für Demonstrationen zurzeit ab einer Teilnehmerzahl von 750 Menschen verschärfte Auflagen, die in erster Linie vom Anmelder und den von ihm benannten Ordnern durchzusetzen sind.
Veranstalter muss kontrollieren
Die Stadt habe in ihrem Verbot einer Demo in Düsseldorf den Veranstalter auf seine Verpflichtungen laut der Corona-Schutzverordnung hingewiesen. Die Ordner müssten Immunitäts- beziehungsweise Testnachweise der Teilnehmenden kontrollieren und mit einem amtlichen Ausweispapier abgleichen. Wer gegen die Maskenpflicht verstoße, müsse ausgeschlossen werden. Das Ordnungsamt Düsseldorf hat angekündigt, die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu überprüfen.
Außerparlamentarische Opposition
Die Anmelder der Demonstration, die sich als „außerparlamentarische Opposition“ bezeichnen, kündigen an, gegen das Aufzugsverbot klagen zu wollen. Ihrer Darstellung nach hätten sich die Teilnehmer*innen beim Aufzug am 1. Januar eingehalten. Sie bezweifeln, dass die Infektionsgefahr bei einer Standkundgebung geringer sei, als bei einem Aufzug. Die Entscheidung den Aufzug zu untersagen sei unverhältnismäßig und nicht sachorientiert, sondern „behördliche Repression demokratischer Opposition im politischen Auftrag“.